Verpackungspflichten in Belgien (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Interregionales Kooperationsabkommen vom 04.11.2008 über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen (zuletzt geändert durch Abkommen vom 05.03.2020); Vollzug durch die Interregionale Verpackungskommission (IVC/CIE), die als Interregionale Kommission für EPR (EPRiBEL) firmiert; eine Revision des Kooperationsabkommens zur PPWR-Anpassung läuft
Belgien trennt Haushaltsverpackungen (System: Fost Plus) und Industrie-/Gewerbeverpackungen (System: Valipac). Seit 12.08.2026 ersetzt der PPWR-Produzentenbegriff den belgischen Begriff des Verpackungsverantwortlichen; wichtigste Folge für den Handel: Bei Industrie-/Gewerbeverpackungen wandert die Verantwortung vom belgischen Auspacker (frühere Kategorie C) zum – auch ausländischen – Lieferanten. Die nationale 300-kg-Bagatellgrenze für die Rücknahmepflicht besteht im Kooperationsabkommen fort, die PPWR-Registerpflicht kennt jedoch keine Bagatellgrenze (vereinfachte Meldung unter 10.000 kg/Jahr nach Art. 44 Abs. 6 PPWR). Nicht abgedeckt in diesem Pack: Präventionspläne alle 3 Jahre (ab 300 t Einwegverpackungen in Verkehr gebracht bzw. 100 t in Belgien befüllt/verpackt) und das geplante Pfandsystem für Getränkeverpackungen.
Verpackungs-EPR Haushaltsverpackungen (Belgien)
Wer verpackte Waren erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellt – auch ausländische Onlinehändler im Direktvertrieb an belgische Endkunden –, gilt seit 12.08.2026 als Produzent im Sinne der PPWR. Für Haushaltsverpackungen (inkl. Versandverpackungen im Onlinehandel) heißt das: Beitritt zum zugelassenen System Fost Plus (oder Selbsterfüllung mit Nachweisen gegenüber EPRiBEL), jährliche Mengenmeldung, Zahlung der Grüner-Punkt-Beiträge und Eintrag im nationalen Produzentenregister.
- Register:
- Nationales Produzentenregister (EPRiBEL)
- Bevollmächtigter:
- Seit 12.08.2026 müssen Produzenten ohne Niederlassung in Belgien, die dort erstmals Verpackungen direkt an Endverbraucher bereitstellen (Fernabsatz), nach Art. 45 PPWR einen Bevollmächtigten für die EPR benennen; laut Fost Plus muss dieser in Belgien niedergelassen und bei EPRiBEL registriert sein. Wer eine belgische Niederlassung hat oder dessen Ware über einen belgischen Importeur läuft, braucht keinen eigenen Bevollmächtigten für diese Produkte.
- Grenzüberschreitend:
- Ausländische Versandhändler sind beim Direktverkauf an belgische Endkunden selbst Produzent und damit register- und beitragspflichtig – ohne Registrierung darf keine Verpackung auf dem belgischen Markt bereitgestellt werden. Online-Plattformen müssen nach Art. 45 Abs. 4 PPWR von Dritthändlern die Registrierung im Produzentenregister und eine Selbstbescheinigung der EPR-Konformität einholen; für reine Plattformverkäufer ist laut Fost Plus eine schriftliche Mandatierung der Plattform möglich, Details hängen aber an der noch ausstehenden Revision des Kooperationsabkommens.
- Kosten:
- Grüner-Punkt-Tarif je Material (öffentlich bei Fost Plus, eco-moduliert); Mindestjahresbeitrag 100 € (50 € bei Lastschrift). Für das Produzentenregister kündigt Fost Plus mögliche jährliche Registrierungsgebühren ab 2027 an; Mitglieder-Registrierung über Fost Plus selbst kostenlos.
- Fristen:
- Mengenmeldung jährlich bis 28.02. für das Vorjahr (bei Verspätung 1 % Aufschlag pro Monat auf den Vorjahresbeitrag). PPWR-Pflichten (Produzentenbegriff, Bevollmächtigter, Registerpflicht) gelten seit 12.08.2026; Beitritt/Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen.
Typische Schritte
- Prüfen, welche eigenen Verpackungen bei belgischen Privathaushalten als Abfall anfallen (Produkt-, Um- und Versandverpackungen).
- Fost Plus online beitreten (Vertrag über fostplus.be) – oder alternativ Selbsterfüllung mit Recyclingnachweisen direkt bei EPRiBEL deklarieren.
- Registrierung im nationalen Produzentenregister sicherstellen: Fost Plus übernimmt sie kollektiv und kostenlos für Mitglieder, Nicht-Mitglieder registrieren sich direkt bei EPRiBEL.
- Ohne Niederlassung in Belgien: Bevollmächtigten für die EPR benennen (in Belgien niedergelassen, bei EPRiBEL registriert).
- Jährliche Mengenmeldung nach Material über das MyFost-Portal bis 28.02. für das Vorjahr abgeben und Grüner-Punkt-Beiträge zahlen.
- Übergangsjahr 2026 beachten: getrennte Meldungen für Mengen bis 11.08.2026 (alte Rechtslage) und ab 12.08.2026 (Produzentenbegriff).
- Registrierungsnummer dokumentieren und bei genutzten Marktplätzen hinterlegen.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: IVC/CIE (EPRiBEL) – PPWR: Änderungen für verantwortliche Unternehmen ab 12.08.2026 (Produzentenbegriff, Registerpflicht, Übergangsmeldungen 2026) (abgerufen 2026-09-01) · Fost Plus – PPWR Insights 8: Pflichtregistrierung im Produzentenregister (kollektive Registrierung, Bevollmächtigter für ausländische Produzenten, Gebühren ab 2027) (abgerufen 2026-09-01) · Fost Plus – Mitglied werden (Zielgruppen, Online-Beitritt, Mindestbeitrag 100 €/50 €) (abgerufen 2026-09-01) · Fost Plus – Deklaration (Frist 28.02., Verspätungszuschlag 1 %/Monat) (abgerufen 2026-09-01) · IVC/CIE – Rücknahmepflicht (300-kg-Schwelle, Recyclingziele, Systeme Fost Plus/Valipac) (abgerufen 2026-09-01) · Fost Plus – Präsentation PPWR: What will change for you? (11/2025; Produzentendefinition, Register, Plattformen, vereinfachte Meldung < 10.000 kg) (abgerufen 2026-09-01)
Verpackungs-EPR Industrie- und Gewerbeverpackungen (Belgien)
Für Verpackungen, die bei belgischen Geschäftskunden anfallen (Transport-, Um- und B2B-Verkaufsverpackungen), gilt seit 12.08.2026: Der – auch ausländische – Lieferant ist Produzent und muss die EPR-Pflichten erfüllen; vorher lag die Verantwortung meist beim belgischen Auspacker (Kategorie C). Erfüllung über das einzige zugelassene System Valipac (oder Selbsterfüllung gegenüber EPRiBEL) samt Registereintrag und jährlicher Mengenmeldung.
- Register:
- Nationales Produzentenregister (EPRiBEL)
- Bevollmächtigter:
- Art. 45 PPWR verlangt den Bevollmächtigten zwingend nur beim Fernabsatz direkt an Endnutzer; für B2B-Lieferungen nach Belgien können Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten für die EPR-Erfüllung vorsehen. EPRiBEL fordert ausländische Lieferanten auf, einem zugelassenen belgischen System (für Gewerbeverpackungen: Valipac) beizutreten; die genaue Bevollmächtigten-Mechanik für reine B2B-Fälle hängt an der laufenden Revision des Kooperationsabkommens – mit Valipac bzw. EPRiBEL klären.
- Grenzüberschreitend:
- Das ist die größte belgische Änderung durch die PPWR: Belgische Geschäftskunden (frühere Kategorie C) sind für Industrie-/Gewerbeverpackungen ausländischer Lieferanten in der Regel nicht mehr selbst verantwortlich, dürfen aber keine ,illegalen' (nicht registrierten) Verpackungen mehr beziehen. EPRiBEL empfiehlt ihnen ausdrücklich, von ausländischen Lieferanten den Valipac-Beitritt bzw. Registernachweis zu verlangen – ohne Registrierung drohen Lieferstopps durch belgische Kunden.
- Kosten:
- Valipac-Beiträge 2026 je Tonne: 20 € (recyclingfähig, ohne Kunststoff), 63 € (recyclingfähiger Kunststoff), 126 € (nicht recyclingfähig), 0 € (Mehrweg); Mindestbeitrag 50 €, pauschaler Rückwirkungsbeitrag 250 € bei verspätetem Beitritt.
- Fristen:
- Pflichten nach dem neuen Produzentenbegriff gelten seit 12.08.2026; EPRiBEL riet, den Systembeitritt vor diesem Datum zu regeln. Jahresmeldung an Valipac Anfang des Folgejahres (genaue Frist mit Valipac klären).
Typische Schritte
- Prüfen, welche Verpackungen bei belgischen Geschäftskunden anfallen (Transport-, Um- und B2B-Verkaufsverpackungen, Paletten, Folien).
- Valipac-Beitritt anfragen (customer@valipac.be) – Valipac ist derzeit das einzige zugelassene System für Industrie-/Gewerbeverpackungen.
- Registrierung im nationalen Produzentenregister sicherstellen (über das System bzw. direkt bei EPRiBEL).
- Jährliche Mengenmeldung nach Material und Recyclingfähigkeit abgeben und Beiträge zahlen.
- Übergangsjahr 2026 beachten: Mengen bis 11.08.2026 meldet noch der bisherige Verantwortliche, ab 12.08.2026 der Produzent nach PPWR.
- Belgischen B2B-Kunden proaktiv den Registrierungs-/Systemnachweis bereitstellen.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: IVC/CIE (EPRiBEL) – PPWR ab 12.08.2026: Verantwortungsübergang bei Industrie-/Gewerbeverpackungen auf (ausländische) Lieferanten, Empfehlung Valipac-Beitritt (abgerufen 2026-09-01) · Valipac – Noch kein Kunde? (Beitritt, Tarife 2026, Mindestbeitrag 50 €, Rückwirkungspauschale 250 €) (abgerufen 2026-09-01) · IVC/CIE – Rücknahmepflicht (Valipac als zugelassenes System für Industrie-/Gewerbeverpackungen) (abgerufen 2026-09-01) · Fost Plus – Präsentation PPWR (Produzentenbegriff, Register of producers via Fost Plus/Valipac) (abgerufen 2026-09-01)
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