EU-Verpackungsverordnung · gilt seit 12.08.2026
Verkaufe europaweit. Wir sagen dir, was du dafür erfüllen musst.
Sag uns, was du verkaufst, wie du verkaufst und in welche Länder du verkaufen möchtest. EU Market Guide erstellt daraus deinen konkreten Maßnahmenplan – Pflichten, To-dos, Behörden, Register und geeignete Anbieter. Mit Quelle und Prüfdatum.
Amazon will deine EPR-Nummer. Frankreich will einen Bevollmächtigten. Und du willst einfach nur verkaufen.
Die Lage seit dem 12.08.2026, ohne Beschönigung – die vier Dinge, die Händler in Foren und Seller-Communities gerade wirklich beschäftigen:
Marktplätze müssen deine EPR-Nummern prüfen
Seit dem 12.08.2026 sind Plattformen gesetzlich verpflichtet, die EPR-Registrierung ihrer Händler zu prüfen (Art. 45 PPWR) – Amazon kündigt bei fehlenden Nummern die Deaktivierung von Angeboten an.
Was jetzt zu tun ist →
Bevollmächtigter pro Land, keine Bagatellgrenze
Direktversand in ein Land ohne eigene Niederlassung heißt: Bevollmächtigter nötig – öffentliche Anbieterpreise liegen meist bei 250–500 € pro Land und Jahr, schon ab dem ersten Paket.
Was jetzt zu tun ist →
Deutschland hat die Regeln gedreht
Das neue VerpackDG macht den Bevollmächtigten für ausländische Direktverkäufer zur Pflicht – und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis 31.12.2026.
Was jetzt zu tun ist →
Selbst Lieferanten widersprechen sich
Wer lizenziert den Versandkarton – Händler oder Kartonlieferant? Die Branche gibt offen widersprüchliche Auskünfte. Wir antworten mit Quelle und Stand-Datum.
Was jetzt zu tun ist →
Das fragen Händler gerade
Echte Fragen aus Seller-Foren und Communities – beantwortet in Klartext, mit Quellen und Prüfdatum.
Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?
Seit dem 12.08.2026 müssen Marktplätze wie Amazon prüfen, ob du im EU-Land des Käufers EPR-registriert bist (Art. 45 PPWR) – laut Branchendiensten und Händlerberichten setzt Amazon das inzwischen für jedes EU-Land durch, in dem du verkaufst oder Ware lagerst. Nicht-konforme Angebote kann Amazon deaktivieren, das bestätigt Amazon auf seinen eigenen EPR-Seiten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central im EPR-Compliance-Portal hinterlegen. Achtung: In Ländern mit Übernahme-Regelung (z. B. Frankreich, Spanien) zahlt Amazon die EPR-Beiträge sonst „in deinem Namen“ und stellt sie dir samt Servicegebühr in Rechnung – meist teurer als die eigene Registrierung.
Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?
Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Öffentliche Anbieterpreise liegen meist bei rund 250–500 € pro Land und Jahr (mengenabhängig auch darüber, z. B. bis ca. 880 €) – und fallen auch bei Kleinstmengen in voller Grundhöhe an. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.
Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?
Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.
Mein Kartonlieferant sagt, ich sei verantwortlich – wer muss den Versandkarton lizenzieren?
In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung mit Ware befüllt und an Endkunden verschickt, gilt für diese Verpackung als Hersteller – also in der Regel du als Händler, nicht dein Kartonlieferant. Vorlizenzierte Kartons gibt es rechtssicher vor allem bei Serviceverpackungen; verlasse dich bei Standard-Versandkartons nicht auf mündliche Zusagen des Lieferanten. Die Branche gibt dazu gerade offen widersprüchliche Auskünfte – hol dir die Rolle deines Lieferanten schriftlich.
Läuft mein Vertrag mit dem dualen System Ende 2026 aus – muss ich neu abschließen?
Nach dem deutschen Übergangsrecht gelten Systembeteiligungsverträge, die vor dem 12.08.2026 geschlossen wurden, längstens bis zum 31.12.2026 (§ 68 Abs. 1 VerpackDG). Ab dem 01.01.2027 müssen Verträge und Mengenmeldungen der neuen Verantwortungsverteilung entsprechen – in vielen Fällen heißt das: neu abschließen oder aktiv bestätigen lassen. Was das für deinen konkreten Vertrag bedeutet, kommunizieren die Systeme unterschiedlich; lass es dir von deinem System schriftlich bestätigen.
Ich verschicke nur wenige Pakete ins EU-Ausland – gibt es eine Bagatellgrenze?
EU-weit: nein – die Verpackungsverordnung kennt keine Bagatellgrenze, schon eine einzelne Lieferung löst die Pflichten im Zielland aus. National gibt es aber echte Erleichterungen: Österreich hat ein Pauschalentgelt unter 1.500 kg/Jahr, in den Niederlanden besteht die 50.000-kg-Schwelle für die Verpact-Abgabe fort (SUP-Meldung trotzdem ab dem ersten Kilo), Tschechien nimmt Kleinstmengen unter 300 kg/Jahr (bei zugleich max. 25 Mio. CZK Jahresumsatz, § 15a Verpackungsgesetz) sogar ganz von den Verpackungspflichten inklusive Registrierung aus, und Dänemark erlaubt unter 8 t/Jahr eine vereinfachte Meldung (keine Befreiung). Verlass dich nicht auf pauschale Aussagen – die Regeln unterscheiden sich pro Land.
Ein Guide statt 27 Behördenportale
Du musst nicht wissen, dass Deutschland LUCID heißt und Frankreich SYDEREP. Für dich sieht Europa immer gleich aus:
Check your business
Beschreibe dein Unternehmen einmal – Sitzland, Sortiment, Kanäle. Im Dialog mit dem Assistenten oder per Schnell-Check.
Select your markets
Wähle die Länder, in die du verkaufst oder verkaufen willst. Ob aus DE, PL oder NL – dieselbe Engine prüft jede Kombination.
Get your action plan
Pro Land: welche Pflicht gilt, warum sie dich betrifft, was konkret zu tun ist – und wer es für dich erledigen kann.
Länder-Guides: Verpackungspflichten 2026
Für jedes Land bündeln wir Behörde, Register, Pflichten und Anbieter – laufend geprüft, mit Stand-Datum.
Belgien
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Bulgarien
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Dänemark
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Deutschland
Quellen-verifiziert1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Estland
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Finnland
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Frankreich
Quellen-verifiziert2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Griechenland
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Irland
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Italien
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Kroatien
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Lettland
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Litauen
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Luxemburg
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Malta
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Niederlande
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Österreich
Quellen-verifiziert1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Polen
Entwurf2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Portugal
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Rumänien
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Schweden
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Slowakei
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Slowenien
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Spanien
Entwurf3 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01
Tschechien
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Ungarn
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Zypern
Entwurf1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01
Keine KI-Vermutungen. Geprüfte Fakten.
Unser Assistent ist nur die Oberfläche. Jede regulatorische Aussage kommt aus einer strukturierten Datenbasis: amtliche Quelle, Gültigkeitsdatum, letztes Prüfdatum, Freigabestatus. Was nicht belegt ist, sagen wir dir ehrlich – statt zu raten.
# Beispiel: eine Regel in unserer Datenbasis
land: Frankreich
bereich: Verpackungs-EPR
quelle: amtlich (ADEME)
gilt_seit: 12.08.2026 (PPWR)
zuletzt_geprueft: 01.09.2026
status: Entwurf → Review → Freigabe
Häufige Fragen
Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?+
Seit dem 12.08.2026 müssen Marktplätze wie Amazon prüfen, ob du im EU-Land des Käufers EPR-registriert bist (Art. 45 PPWR) – laut Branchendiensten und Händlerberichten setzt Amazon das inzwischen für jedes EU-Land durch, in dem du verkaufst oder Ware lagerst. Nicht-konforme Angebote kann Amazon deaktivieren, das bestätigt Amazon auf seinen eigenen EPR-Seiten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central im EPR-Compliance-Portal hinterlegen. Achtung: In Ländern mit Übernahme-Regelung (z. B. Frankreich, Spanien) zahlt Amazon die EPR-Beiträge sonst „in deinem Namen“ und stellt sie dir samt Servicegebühr in Rechnung – meist teurer als die eigene Registrierung.
Ausführliche Antwort mit Schritten →Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?+
Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Öffentliche Anbieterpreise liegen meist bei rund 250–500 € pro Land und Jahr (mengenabhängig auch darüber, z. B. bis ca. 880 €) – und fallen auch bei Kleinstmengen in voller Grundhöhe an. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.
Ausführliche Antwort mit Schritten →Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?+
Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.
Ausführliche Antwort mit Schritten →Mein Kartonlieferant sagt, ich sei verantwortlich – wer muss den Versandkarton lizenzieren?+
In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung mit Ware befüllt und an Endkunden verschickt, gilt für diese Verpackung als Hersteller – also in der Regel du als Händler, nicht dein Kartonlieferant. Vorlizenzierte Kartons gibt es rechtssicher vor allem bei Serviceverpackungen; verlasse dich bei Standard-Versandkartons nicht auf mündliche Zusagen des Lieferanten. Die Branche gibt dazu gerade offen widersprüchliche Auskünfte – hol dir die Rolle deines Lieferanten schriftlich.
Ausführliche Antwort mit Schritten →Finde in wenigen Minuten heraus, was in deinen Zielländern gilt.
Jetzt kostenlos prüfen