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EU-Verpackungsverordnung · gilt seit 12.08.2026

Verkaufe europaweit. Wir sagen dir, was du dafür erfüllen musst.

Sag uns, was du verkaufst, wie du verkaufst und in welche Länder du verkaufen möchtest. EU Market Guide erstellt daraus deinen konkreten Maßnahmenplan – Pflichten, To-dos, Behörden, Register und geeignete Anbieter. Mit Quelle und Prüfdatum.

Amazon will deine EPR-Nummer. Frankreich will einen Bevollmächtigten. Und du willst einfach nur verkaufen.

Die Lage seit dem 12.08.2026, ohne Beschönigung – die vier Dinge, die Händler in Foren und Seller-Communities gerade wirklich beschäftigen:

Das fragen Händler gerade

Echte Fragen aus Seller-Foren und Communities – beantwortet in Klartext, mit Quellen und Prüfdatum.

Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?

Seit dem 12.08.2026 müssen Marktplätze wie Amazon prüfen, ob du im EU-Land des Käufers EPR-registriert bist (Art. 45 PPWR) – laut Branchendiensten und Händlerberichten setzt Amazon das inzwischen für jedes EU-Land durch, in dem du verkaufst oder Ware lagerst. Nicht-konforme Angebote kann Amazon deaktivieren, das bestätigt Amazon auf seinen eigenen EPR-Seiten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central im EPR-Compliance-Portal hinterlegen. Achtung: In Ländern mit Übernahme-Regelung (z. B. Frankreich, Spanien) zahlt Amazon die EPR-Beiträge sonst „in deinem Namen“ und stellt sie dir samt Servicegebühr in Rechnung – meist teurer als die eigene Registrierung.

Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?

Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Öffentliche Anbieterpreise liegen meist bei rund 250–500 € pro Land und Jahr (mengenabhängig auch darüber, z. B. bis ca. 880 €) – und fallen auch bei Kleinstmengen in voller Grundhöhe an. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.

Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?

Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.

Mein Kartonlieferant sagt, ich sei verantwortlich – wer muss den Versandkarton lizenzieren?

In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung mit Ware befüllt und an Endkunden verschickt, gilt für diese Verpackung als Hersteller – also in der Regel du als Händler, nicht dein Kartonlieferant. Vorlizenzierte Kartons gibt es rechtssicher vor allem bei Serviceverpackungen; verlasse dich bei Standard-Versandkartons nicht auf mündliche Zusagen des Lieferanten. Die Branche gibt dazu gerade offen widersprüchliche Auskünfte – hol dir die Rolle deines Lieferanten schriftlich.

Läuft mein Vertrag mit dem dualen System Ende 2026 aus – muss ich neu abschließen?

Nach dem deutschen Übergangsrecht gelten Systembeteiligungsverträge, die vor dem 12.08.2026 geschlossen wurden, längstens bis zum 31.12.2026 (§ 68 Abs. 1 VerpackDG). Ab dem 01.01.2027 müssen Verträge und Mengenmeldungen der neuen Verantwortungsverteilung entsprechen – in vielen Fällen heißt das: neu abschließen oder aktiv bestätigen lassen. Was das für deinen konkreten Vertrag bedeutet, kommunizieren die Systeme unterschiedlich; lass es dir von deinem System schriftlich bestätigen.

Ich verschicke nur wenige Pakete ins EU-Ausland – gibt es eine Bagatellgrenze?

EU-weit: nein – die Verpackungsverordnung kennt keine Bagatellgrenze, schon eine einzelne Lieferung löst die Pflichten im Zielland aus. National gibt es aber echte Erleichterungen: Österreich hat ein Pauschalentgelt unter 1.500 kg/Jahr, in den Niederlanden besteht die 50.000-kg-Schwelle für die Verpact-Abgabe fort (SUP-Meldung trotzdem ab dem ersten Kilo), Tschechien nimmt Kleinstmengen unter 300 kg/Jahr (bei zugleich max. 25 Mio. CZK Jahresumsatz, § 15a Verpackungsgesetz) sogar ganz von den Verpackungspflichten inklusive Registrierung aus, und Dänemark erlaubt unter 8 t/Jahr eine vereinfachte Meldung (keine Befreiung). Verlass dich nicht auf pauschale Aussagen – die Regeln unterscheiden sich pro Land.

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Ein Guide statt 27 Behördenportale

Du musst nicht wissen, dass Deutschland LUCID heißt und Frankreich SYDEREP. Für dich sieht Europa immer gleich aus:

1

Check your business

Beschreibe dein Unternehmen einmal – Sitzland, Sortiment, Kanäle. Im Dialog mit dem Assistenten oder per Schnell-Check.

2

Select your markets

Wähle die Länder, in die du verkaufst oder verkaufen willst. Ob aus DE, PL oder NL – dieselbe Engine prüft jede Kombination.

3

Get your action plan

Pro Land: welche Pflicht gilt, warum sie dich betrifft, was konkret zu tun ist – und wer es für dich erledigen kann.

Länder-Guides: Verpackungspflichten 2026

Für jedes Land bündeln wir Behörde, Register, Pflichten und Anbieter – laufend geprüft, mit Stand-Datum.

Belgien

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Bulgarien

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Dänemark

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Deutschland

Quellen-verifiziert

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Estland

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Finnland

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Frankreich

Quellen-verifiziert

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Griechenland

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Irland

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Italien

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Kroatien

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Lettland

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Litauen

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Luxemburg

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Malta

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Niederlande

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Österreich

Quellen-verifiziert

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Polen

Entwurf

2 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Portugal

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Rumänien

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Schweden

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Slowakei

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Slowenien

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Spanien

Entwurf

3 dokumentierte Pflichten · Stand 2026-09-01

Tschechien

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Ungarn

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Zypern

Entwurf

1 dokumentierte Pflicht · Stand 2026-09-01

Weitere Länder in Arbeit – wir priorisieren nach Nachfrage im Checker.

Keine KI-Vermutungen. Geprüfte Fakten.

Unser Assistent ist nur die Oberfläche. Jede regulatorische Aussage kommt aus einer strukturierten Datenbasis: amtliche Quelle, Gültigkeitsdatum, letztes Prüfdatum, Freigabestatus. Was nicht belegt ist, sagen wir dir ehrlich – statt zu raten.

# Beispiel: eine Regel in unserer Datenbasis

land: Frankreich

bereich: Verpackungs-EPR

quelle: amtlich (ADEME)

gilt_seit: 12.08.2026 (PPWR)

zuletzt_geprueft: 01.09.2026

status: Entwurf → Review → Freigabe

Häufige Fragen

Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?+

Seit dem 12.08.2026 müssen Marktplätze wie Amazon prüfen, ob du im EU-Land des Käufers EPR-registriert bist (Art. 45 PPWR) – laut Branchendiensten und Händlerberichten setzt Amazon das inzwischen für jedes EU-Land durch, in dem du verkaufst oder Ware lagerst. Nicht-konforme Angebote kann Amazon deaktivieren, das bestätigt Amazon auf seinen eigenen EPR-Seiten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central im EPR-Compliance-Portal hinterlegen. Achtung: In Ländern mit Übernahme-Regelung (z. B. Frankreich, Spanien) zahlt Amazon die EPR-Beiträge sonst „in deinem Namen“ und stellt sie dir samt Servicegebühr in Rechnung – meist teurer als die eigene Registrierung.

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Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?+

Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Öffentliche Anbieterpreise liegen meist bei rund 250–500 € pro Land und Jahr (mengenabhängig auch darüber, z. B. bis ca. 880 €) – und fallen auch bei Kleinstmengen in voller Grundhöhe an. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.

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Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?+

Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.

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Mein Kartonlieferant sagt, ich sei verantwortlich – wer muss den Versandkarton lizenzieren?+

In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung mit Ware befüllt und an Endkunden verschickt, gilt für diese Verpackung als Hersteller – also in der Regel du als Händler, nicht dein Kartonlieferant. Vorlizenzierte Kartons gibt es rechtssicher vor allem bei Serviceverpackungen; verlasse dich bei Standard-Versandkartons nicht auf mündliche Zusagen des Lieferanten. Die Branche gibt dazu gerade offen widersprüchliche Auskünfte – hol dir die Rolle deines Lieferanten schriftlich.

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