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Verpackungspflichten in Griechenland (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalGesetz 2939/2001 über Verpackungen und alternative Verwertung (inkl. Art. 4Β zum Produzentenregister ΕΜΠΑ, eingefügt durch Gesetz 4496/2017) sowie Rahmengesetz 4819/2021 (EPR-Rahmen, ΕΟΑΝ; Art. 9 Abs. 5 zum εξουσιοδοτημένος αντιπρόσωπος, Art. 11 zum ΕΜΠΑ); zuletzt geändert/kodifiziert durch Gesetz 5270/2026 (ΦΕΚ Α΄ 9/23.01.2026).

Der ΕΟΑΝ (Ελληνικός Οργανισμός Ανακύκλωσης / Hellenic Recycling Agency) beaufsichtigt die EPR-Systeme und führt das Nationale Produzentenregister ΕΜΠΑ. Zentrales Kollektivsystem (ΣΣΕΔ) für Verpackungen ist die ΕΕΑΑ/HERRCO ('blaue Tonnen'); die Zulassung des zweiten Systems Ανταποδοτική Ανακύκλωση ist seit Jahren rechtlich umstritten (Widerruf durch ΕΟΑΝ 2012, teilweise Aufhebung durch Staatsrat 2014) – Status vor Beitritt beim ΕΟΑΝ verifizieren. Für Einweg-Getränkeverpackungen (Kunststoffflaschen und Metalldosen bis 3 l) befindet sich das Pfandsystem DRS Hellas in stufenweiser Aktivierung (Pfand 0,10 € bis 0,5 l bzw. 0,15 € über 0,5 bis 3 l); Getränkeverkäufer sollten den Start beobachten.

Verpackungs-EPR (Griechenland)

Wer verpackte Waren erstmals auf dem griechischen Markt bereitstellt (Abfüller/Importeur, auch Versandverpackungen im Onlinehandel), muss sich vor dem Inverkehrbringen im Nationalen Produzentenregister ΕΜΠΑ des ΕΟΑΝ registrieren, einem zugelassenen Kollektivsystem (ΣΣΕΔ, v. a. ΕΕΑΑ/HERRCO) beitreten und Mengen melden. Die Registernummer (ΑΜΠ) ist auf Verkaufsbelegen (Rechnungen) anzugeben; ohne ΕΜΠΑ-Registrierung ist der Marktzugang (inkl. öffentlicher Aufträge) gesperrt.

Bevollmächtigter
Nach Art. 9 Abs. 5 Gesetz 4819/2021 KÖNNEN in anderen EU-Staaten niedergelassene Produzenten, die Produkte in Griechenland bereitstellen, eine in Griechenland niedergelassene Person als εξουσιοδοτημένος αντιπρόσωπος benennen. Seit 12.08.2026 macht Art. 45 PPWR die Benennung für Fernverkäufer ohne griechische Niederlassung verpflichtend. Praktisch ist die ΕΜΠΑ-Registrierung für nicht in Griechenland niedergelassene Händler ohnehin nur über einen griechischen Vertreter (z. B. Steuerberater/Compliance-Dienstleister) möglich.
Grenzüberschreitend
Ausländische Onlinehändler mit Direktverkauf an griechische Endkunden gelten als Produzent für die Verpackungen und benötigen ΕΜΠΑ-Registrierung plus ΣΣΕΔ-Beitritt; eine Bagatellschwelle ist nicht vorgesehen (Pflicht ab der ersten Einheit). Bei Verkäufen über Plattformen geht die Produzentenpflicht laut Praxisleitfäden auf die Plattform über, wenn der Händler keine ΕΜΠΑ-Registrierung nachweist. Verstöße gegen Registrierungs- und Meldepflichten sind nach Art. 20Α Gesetz 2939/2001 bußgeldbewehrt.
Kosten
Die Beiträge (χρηματικές εισφορές) an das Kollektivsystem werden je Material und Menge im Beitrittsvertrag festgelegt; ein öffentlicher Einheitstarif der ΕΕΑΑ/HERRCO ist nicht publiziert. Kosten der ΕΜΠΑ-Registrierung: keine belastbare öffentliche Angabe.
Fristen
ΕΜΠΑ-Registrierung und ΣΣΕΔ-Beitritt vor dem Inverkehrbringen; jährliche ΕΜΠΑ-Meldung (laut Praxisleitfäden bis 31.03.). PPWR-Bevollmächtigtenpflicht für Fernverkäufer seit 12.08.2026. Pfandsystem DRS Hellas in stufenweiser Aktivierung.

Typische Schritte

  1. Prüfen, welche Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen) auf dem griechischen Markt anfallen.
  2. Ohne Niederlassung in Griechenland: griechischen Bevollmächtigten (εξουσιοδοτημένος αντιπρόσωπος) mandatieren (seit 12.08.2026 Pflicht für Fernverkäufer nach Art. 45 PPWR).
  3. Registrierung im ΕΜΠΑ (empa.eoan.gr) vor dem Inverkehrbringen durchführen und ΑΜΠ-Nummer erhalten.
  4. Beitrittsvertrag mit dem Kollektivsystem ΕΕΑΑ/HERRCO (ΣΣΕΔ ΑΝΑΚΥΚΛΩΣΗ) abschließen und Mengen je Material melden (Portal declarations.herrco.gr).
  5. ΑΜΠ-Nummer auf Rechnungen und Verkaufsbelegen angeben.
  6. Jährliche Meldung im ΕΜΠΑ fristgerecht abgeben (laut Praxisleitfäden bis 31.03. für das Vorjahr; Frist offiziell verifizieren).
  7. Beim Verkauf von Getränken (Kunststoffflaschen/Dosen bis 3 l): Start und Registrierungspflichten des Pfandsystems DRS Hellas beobachten.

Quellen: ΕΟΑΝ – Was ist das Nationale Produzentenregister (ΕΜΠΑ) (abgerufen 2026-09-01) · Taxheaven – ΕΜΠΑ-Registrierungspflicht (Art. 4Β Gesetz 2939/2001: Pflichtenkreis, ΑΜΠ auf Verkaufsbelegen, Sanktionen) (abgerufen 2026-09-01) · e-nomothesia – Gesetz 4819/2021 (Art. 9 Abs. 5 Bevollmächtigter, Art. 11 ΕΜΠΑ) (abgerufen 2026-09-01) · Taxheaven – Gesetz 4819/2021, kodifiziert mit Gesetz 5270/2026 (ΦΕΚ Α΄ 9/23.01.2026) (abgerufen 2026-09-01) · ΕΕΑΑ/HERRCO – zugelassenes Kollektivsystem für Verpackungen (blaue Tonnen) (abgerufen 2026-09-01) · DRS Hellas – griechisches Pfandsystem (stufenweise Aktivierung; Pfand 0,10/0,15 €) (abgerufen 2026-09-01) · ecosistant (Dienstleisterquelle) – ΕΜΠΑ-Registrierung ausländischer Onlinehändler nur über griechischen Vertreter (abgerufen 2026-09-01) · Repax (Dienstleisterquelle) – Ablauf ΕΜΠΑ/ΣΣΕΔ, Jahresmeldung bis 31.03., Plattformregel (abgerufen 2026-09-01)

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Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.