EU Market Guide · Änderungs-Log
Was sich beim Verpackungsrecht gerade ändert
Regulatorische Änderungen und kommende Stichtage rund um Verpackungs-EPR in Europa – chronologisch, in Händler-Klartext, mit Quellen. Diese Seite wird laufend gepflegt.
Bald: Der Monitor benachrichtigt dich automatisch, wenn sich etwas für dein Unternehmen ändert.
Kommende Stichtage
- Kommender StichtagÖsterreich
Stichtag: Systemteilnahme für Kaffeekapseln in Österreich
Durch die PPWR neu als Verpackung erfasste Produkte wie Kaffeekapseln müssen bis zu diesem Datum an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
- Kommender StichtagDeutschland
Stichtag: Alte Systembeteiligungsverträge laufen aus
Vor dem 12.08.2026 geschlossene Verträge mit dualen Systemen gelten längstens bis zum Jahresende. Ab 01.01.2027 müssen Verträge und Mengenmeldungen der neuen Verantwortungsverteilung entsprechen – rechtzeitig bestätigen lassen oder neu abschließen.
- Kommender StichtagFrankreich
Stichtag: Gewerbeverpackungs-EPR (EPRO) startet in Frankreich
Wer B2B-Ware mit Transport- oder Umverpackungen nach Frankreich liefert, braucht ab diesem Datum den Beitritt zu Citeo Pro, Léko Pro oder Twiice samt Mengenmeldung.
- Kommender StichtagEU-weit
Ausblick: Harmonisierte EU-Verpackungskennzeichnung
Ab 2028 greift die EU-weit harmonisierte Kennzeichnung nach PPWR; nationale Logiken wie Triman werden abgelöst bzw. angepasst. Details folgen über Durchführungsrechtsakte – wir nehmen sie hier auf, sobald sie amtlich sind.
Bisherige Änderungen
- ÄnderungPolen
Polen: ROP-Reformentwurf UC100 in Fassung 4.0
Die große polnische EPR-Reform (UC100) liegt in aktualisierter Entwurfsfassung vor, ist aber nicht verabschiedet. Geplant: Systemwechsel ab 2028, Aufhebung des Verpackungsgesetzes von 2013 zum 01.01.2029. Bis dahin gelten BDO-Registrierung und bestehende Pflichten unverändert.
- KlarstellungSchweden
Schweden: Naturvårdsverket konkretisiert PPWR-Pflichten für Fernverkäufer
Die aktualisierte Behörden-Leitseite stellt klar: EU-Händler, die direkt an schwedische Endnutzer liefern, brauchen ein behörigt ombud in Schweden; für Nicht-EU-Produzenten ist das Ombud (noch) nicht Pflicht, eine Ausweitung ist aber vorgeschlagen. Übergangsjahr 2026: Mengen vor/ab dem 12.08. werden getrennt erfasst und bis 31.03.2027 gemeldet.
Quellen: Naturvårdsverket: Förpackningsproducent – det här gäller för dig
- ÄnderungBelgien
Belgien: Verantwortung für Gewerbeverpackungen wandert zum (ausländischen) Lieferanten
Mit dem PPWR-Produzentenbegriff sind belgische Auspacker (frühere Kategorie C) für Industrie-/Gewerbeverpackungen ausländischer Lieferanten in der Regel nicht mehr verantwortlich – dafür der Lieferant selbst. EPRiBEL (vormals IVC/CIE) empfiehlt belgischen Kunden, von ausländischen Lieferanten den Valipac-Beitritt bzw. Registernachweis zu verlangen; ausländische Fernverkäufer an Endverbraucher brauchen einen bei EPRiBEL registrierten Bevollmächtigten. Für 2026 sind getrennte Meldungen (bis 11.08. / ab 12.08.) abzugeben.
Quellen: IVC/CIE (EPRiBEL): PPWR – wichtige Änderung ab 12.08.2026
- ÄnderungEU-weit
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt – inklusive Bevollmächtigten-Pflicht
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit heute unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Onlinehändler am wichtigsten: Art. 45 verlangt beim Fernabsatz in Länder ohne eigene Niederlassung einen Bevollmächtigten – ohne Bagatellgrenze.
Quellen: EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
- ÄnderungDeutschland
Deutschland: VerpackDG löst das VerpackG ab – Bevollmächtigten-Regel umgedreht
Bis 11.08. war ein Bevollmächtigter bei der LUCID-Registrierung unzulässig, seit 12.08. ist er für ausländische Direktverkäufer Pflicht (die LUCID-Registrierung selbst bleibt höchstpersönlich). Bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis 31.12.2026; laut Fachquellen laufen Übergangsfristen für Registrierungs-Updates bis Mitte September bzw. Mitte November.
- ÄnderungEU-weit
Marktplätze prüfen EPR-Registrierung in jedem EU-Land
Amazon & Co. verlangen seit heute EPR-Registrierungsnummern für jedes Verkaufs- und Lagerland in der EU. Fehlende oder falsche Nummern führen zur Deaktivierung von Angeboten; teils führen Plattformen Entgelte selbst ab und stellen sie den Händlern in Rechnung.
Quellen: Amazon-EPR-Prüfung ab 12.08.2026
- KlarstellungNiederlande
Niederlande: Verpact bestätigt Fortbestand der 50.000-kg-Schwelle
Entgegen anderslautender Branchenberichte bleibt die Schwelle für die Abfallbeheersbijdrage auch unter der PPWR bestehen. Wichtig: Die Meldepflicht für Einwegkunststoff (SUP) gilt unabhängig davon ab dem ersten Kilo, und die Bevollmächtigten-Frage für Kleinmengen soll bis Ende 2026 geklärt werden.
Quellen: Verpact: Anmeldung seit der PPWR
- ÄnderungFrankreich
Frankreich: Start der Gewerbeverpackungs-EPR auf 01.01.2027 verschoben
Das Umweltministerium bestätigt die Verschiebung der neuen Filière für Gewerbeverpackungen (EPRO) vom 01.07.2026 auf den 01.01.2027. Die zugelassenen Systeme Citeo Pro, Léko Pro und Twiice haben erste Tarife veröffentlicht.
- ÄnderungFrankreich
Frankreich: Mandataire-Pflicht für Händler ohne Niederlassung
Mit Gesetz Nr. 2026-602 (Art. L541-10-9-1 Code de l'environnement) müssen Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich schriftlich einen Mandataire mit Sitz in Frankreich benennen, der in die EPR-Pflichten eintritt.
Quellen: Légifrance: Art. L541-10-9-1
- KlarstellungTschechien
Tschechien: EKO-KOM – ausländische Direktlieferanten sind Producent, Novelle steht aus
EKO-KOM stellt in seinem PPWR-Leitfaden klar, dass eine ausländische Firma, die an Endnutzer in Tschechien liefert, selbst Producent ist; tschechische Geschäftskunden sollen ihre Lieferanten aktiv informieren. Die tschechische Anpassungsnovelle des Verpackungsgesetzes stand zu diesem Zeitpunkt noch aus – bis dahin gelten Seznam osob, EKO-KOM-Verträge und die 300-kg/25-Mio.-CZK-Bagatellausnahme des nationalen Rechts fort.
- KlarstellungÖsterreich
Österreich: BMLUK-Merkblatt zur PPWR-Übergangsphase
Das Ministerium erläutert, wie AWG und Verpackungsverordnung übergangsweise neben der PPWR weitergelten, bis die nationalen Novellen kommen. Neu erfasste Verpackungen wie Kaffeekapseln brauchen eine Systemteilnahme bis 01.10.2026.
Quellen: BMLUK: Neue EU-Verpackungsverordnung
- KlarstellungItalien
Italien: Übergangslage bis zum Start des RENAP-Registers
Italien hat noch kein operatives Verpackungsregister. Laut CONAI-Leitfaden 2026 besteht für EU-Auslandsverkäufer derzeit keine direkte CONAI-Pflicht (Ausnahme: Verkauf über Plattformen), bis das neue RENAP-Register startet. Diese Lage kann sich kurzfristig ändern – wir beobachten den RENAP-Start.
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