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Verpackungspflichten in Polen (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalUstawa vom 13.06.2013 über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen (gilt weiter) und ustawa o odpadach (BDO-Register). Die große ROP-Reform (Projekt UC100: neue 'ustawa o opakowaniach i odpadach opakowaniowych' zur PPWR-Anpassung) ist noch nicht verabschiedet – aktualisierte Entwürfe vom 08.07.2026 und 17.08.2026 (Fassung 4.0), Regierungsbeschluss für Q3 2026 geplant. Zuständig: Ministerstwo Klimatu i Środowiska.

Bis zur ROP-Reform gilt das alte System: BDO-Registrierung + Sicherstellung der Recyclingquoten (meist über eine Organizacja Odzysku Opakowań) + Jahresbericht; bei Quotenverfehlung fällt die opłata produktowa an. Der Reformentwurf sieht eine Verpackungsabgabe (opłata opakowaniowa) pro kg mit dem NFOŚiGW in zentraler Rolle vor, Ablösung von opłata produktowa und DPR-Nachweisen ab 2028 und Aufhebung des 2013er-Gesetzes zum 01.01.2029 – Rechtslage im Fluss. Das polnische Einwegpfand (system kaucyjny, seit 01.10.2025 für Getränkeverpackungen) ist ein separates Thema und hier nicht abgedeckt.

Verpackungs-EPR: BDO-Registrierung & Registernummer (Polen)

Wer verpackte Produkte auf dem polnischen Markt in Verkehr bringt (wprowadzający produkty w opakowaniach), muss VOR Aufnahme der Tätigkeit im Register der Produkt- und Abfalldatenbank BDO eingetragen sein. Die zugeteilte BDO-Registernummer ist auf Geschäftsdokumenten (u. a. Rechnungen) anzugeben; Marktplätze wie Allegro und Amazon prüfen sie und sperren Angebote ohne Nummer.

Bevollmächtigter
Das polnische Verpackungsrecht kennt – anders als bei Elektrogeräten – bislang keinen eigenen 'autoryzowany przedstawiciel' für Verpackungen; die BDO-Registrierung ausländischer Unternehmen erfolgt direkt (siehe foreignSellerNotes). Seit 12.08.2026 verlangt Art. 45 PPWR aber grundsätzlich einen Bevollmächtigten für Fernabsatzhändler ohne Niederlassung im Zielland; wie Polen das national verankert, soll die noch ausstehende ROP-Reform (UC100) klären. Bis dahin übernehmen in der Praxis Compliance-Dienstleister Registrierung und Meldungen für ausländische Händler.
Grenzüberschreitend
Ausländische Unternehmen können und müssen sich für den Verkauf verpackter Waren nach Polen im BDO registrieren: Mit polnischer Niederlassung läuft der Antrag elektronisch über den örtlich zuständigen Marschall; OHNE Niederlassung ist der Antrag schriftlich (unterschrieben) direkt beim Marschall der Woiwodschaft Masowien (Marszałek Województwa Mazowieckiego) einzureichen – offizielle BDO-Anleitung. Bearbeitungsfrist: bis 30 Tage. Ohne BDO-Nummer drohen Bußgelder und Angebotssperren auf Marktplätzen.
Kosten
Registrierungsgebühr 200 zł (Kleinstunternehmen) bzw. 800 zł (übrige Unternehmen) seit 01.01.2025; gleichhohe Jahresgebühr jeweils bis Ende Februar (nicht im Jahr der Registrierung).
Fristen
Registrierung vor Tätigkeitsbeginn (Marschall entscheidet binnen 30 Tagen); Jahresgebühr bis Ende Februar.

Typische Schritte

  1. Prüfen, ob die eigene Tätigkeit als 'wprowadzający produkty w opakowaniach' gilt (auch Import/innergemeinschaftlicher Erwerb verpackter Ware nach Polen und Direktversand an polnische Kunden).
  2. BDO-Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen beantragen – ohne polnische Niederlassung schriftlich beim Marschall der Woiwodschaft Masowien.
  3. Registrierungsgebühr zahlen (seit 01.01.2025: 200 zł für Kleinstunternehmen, 800 zł für übrige) und ab dem Folgejahr die Jahresgebühr bis Ende Februar entrichten.
  4. BDO-Registernummer auf Rechnungen und Geschäftsdokumenten angeben und bei Marktplätzen (Allegro, Amazon usw.) hinterlegen.
  5. Elektronische Verpackungs-Evidenz im BDO führen (Mengen der in Polen in Verkehr gebrachten Verpackungen nach Material).

Quellen: Biznes.gov.pl – Wpis do rejestru BDO (Pflichtige, Fristen, Gebühren 200/800 zł, Nummer auf Dokumenten) (abgerufen 2026-09-01) · BDO (offiziell) – Registrierung ausländischer Unternehmer: ohne polnische Niederlassung schriftlich beim Marschall Masowiens (abgerufen 2026-09-01) · Elephate – PPWR/BDO im E-Commerce: Marktplätze prüfen BDO-Nummern (Sekundärquelle) (abgerufen 2026-09-01) · ISAP – Ustawa vom 13.06.2013 über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen (abgerufen 2026-09-01)

Recyclingquoten, Jahresbericht & opłata produktowa (Polen)

Inverkehrbringer verpackter Produkte müssen die gesetzlichen Recyclingquoten für ihre Verpackungsabfälle sicherstellen – selbst oder (Regelfall) per Vertrag mit einer Organizacja Odzysku Opakowań –, jährlich bis zum 15. März den Bericht über das Vorjahr im BDO abgeben und bei Quotenverfehlung die opłata produktowa zahlen.

Register
Rejestr BDO
Bevollmächtigter
Wie bei der BDO-Registrierung: kein eigenes Bevollmächtigten-Institut im polnischen Verpackungsrecht (Stand 09/2026); Art. 45 PPWR gilt seit 12.08.2026 unmittelbar. Ausländische Händler erfüllen die Quoten- und Berichtspflichten in der Praxis über eine Organizacja Odzysku bzw. Compliance-Dienstleister.
Grenzüberschreitend
Auch registrierte ausländische Verkäufer müssen Quoten sicherstellen und berichten. Wichtig: Das heutige System (Organizacja-Odzysku-Verträge, DPR-Nachweise, opłata produktowa) läuft nach dem Reformentwurf UC100 nur noch bis Ende 2027/2028 – Verträge daher flexibel gestalten und die Reform beobachten.
Kosten
Entgelte der Organizacja Odzysku nach Material und Menge (vertraglich). Opłata produktowa nur bei Quotenverfehlung: Satz je Material laut offiziellem Wirtschaftsportal 2025 zwischen 0,30 zł und 2,70 zł pro kg der Fehlmenge.
Fristen
Jahresbericht bis 15.03. für das Vorjahr (über BDO); opłata produktowa bis 31.03. Reform: altes Quotensystem laut Entwurf UC100 nur noch bis zur Umstellung ab 2028.

Typische Schritte

  1. Vertrag mit einer Organizacja Odzysku Opakowań schließen (z. B. Rekopol, Interzero) und die Verpackungsmengen nach Material übermitteln.
  2. Alternativ Eigenerfüllung prüfen (Recyclingnachweise DPR/EDPR) – für kleine Onlinehändler meist unpraktikabel.
  3. Jahresbericht über Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft bis 15. März für das Vorjahr im BDO einreichen.
  4. Bei Quotenverfehlung: opłata produktowa bis 31. März berechnen und zahlen.
  5. Pflicht zu öffentlichen Bildungskampagnen (publiczne kampanie edukacyjne) beachten – üblicherweise übernimmt sie die Organizacja Odzysku vertraglich.
  6. ROP-Reform (UC100) beobachten: geplante opłata opakowaniowa pro kg und Systemumstellung ab 2028.

Quellen: Biznes.gov.pl – Abfall-/Verpackungspflichten: Jahresbericht bis 15.03. im BDO, opłata produktowa bis 31.03. (Sätze 0,30–2,70 zł/kg, 2025) (abgerufen 2026-09-01) · Rekopol – FAQ zur Übernahme der Recyclingpflichten durch die Organizacja Odzysku (abgerufen 2026-09-01) · Interzero Polska – opłata produktowa und Übernahme der Verpackungspflichten (abgerufen 2026-09-01) · PwC Studio – Stand des UC100-Entwurfs (08.07.2026): Übergang, Aufhebung des 2013er-Gesetzes zum 01.01.2029 (abgerufen 2026-09-01) · KPRM (offiziell) – Projekt der neuen Verpackungsgesetzgebung: opłata opakowaniowa, NFOŚiGW-Rolle, Umstellung ab 2028 (Fassung 4.0 vom 17.08.2026) (abgerufen 2026-09-01)

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