EU Market Guide · Händlerfragen
Das fragen Händler gerade zum Verpackungsgesetz
Gesammelt aus Seller-Foren, Communities und Marktplatz-Ankündigungen – beantwortet in Klartext, mit Quellen und Prüfdatum. Wenn deine Frage fehlt: der Checker beantwortet sie für deine konkrete Situation.
Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?
Seit dem 12.08.2026 prüft Amazon deine Verpackungs-EPR-Registrierung in jedem EU-Land, in dem du verkaufst oder Ware lagerst – fehlende Nummern führen zur Deaktivierung von Angeboten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central unter „Compliance“ hinterlegen. Achtung: Ohne Nachweis kann Amazon die EPR-Gebühren selbst abführen und dir in Rechnung stellen – meist teurer als die eigene Registrierung.
Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?
Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Üblich sind 300–500 € pro Land und Jahr, unabhängig von der Versandmenge. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.
Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?
Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.
Mein Kartonlieferant sagt, ich sei verantwortlich – wer muss den Versandkarton lizenzieren?
In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung mit Ware befüllt und an Endkunden verschickt, gilt für diese Verpackung als Hersteller – also in der Regel du als Händler, nicht dein Kartonlieferant. Vorlizenzierte Kartons gibt es rechtssicher vor allem bei Serviceverpackungen; verlasse dich bei Standard-Versandkartons nicht auf mündliche Zusagen des Lieferanten. Die Branche gibt dazu gerade offen widersprüchliche Auskünfte – hol dir die Rolle deines Lieferanten schriftlich.
Läuft mein Vertrag mit dem dualen System Ende 2026 aus – muss ich neu abschließen?
Nach dem deutschen Übergangsrecht gelten Systembeteiligungsverträge, die vor dem 12.08.2026 geschlossen wurden, längstens bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 müssen Verträge und Mengenmeldungen der neuen Verantwortungsverteilung entsprechen – in vielen Fällen heißt das: neu abschließen oder aktiv bestätigen lassen. Die Branchenaussagen dazu widersprechen sich derzeit; lass dir von deinem System schriftlich bestätigen, was für deinen Vertrag gilt.
Ich verschicke nur wenige Pakete ins EU-Ausland – gibt es eine Bagatellgrenze?
EU-weit: nein – die Verpackungsverordnung kennt keine Bagatellgrenze, schon eine einzelne Lieferung löst die Pflichten im Zielland aus. National gibt es aber echte Erleichterungen: Österreich hat ein Pauschalentgelt unter 1.500 kg/Jahr, in den Niederlanden besteht die 50.000-kg-Schwelle für die Verpact-Abgabe fort (SUP-Meldung trotzdem ab dem ersten Kilo), Tschechien nimmt Kleinstmengen unter 300 kg/Jahr (plus Umsatzgrenze) sogar ganz von der Registrierung aus, und Dänemark erlaubt unter 8 t/Jahr eine vereinfachte Meldung. Verlass dich nicht auf pauschale Aussagen – die Regeln unterscheiden sich pro Land.
Amazon meldet „EPR-Nummer ungültig“ für Frankreich – woran liegt das?
Meist ist eine dieser drei Ursachen schuld: Es wurde die falsche Nummer hinterlegt (Frankreich verlangt die IDU – Identifiant Unique – aus dem ADEME-Register, nicht deine Vertrags- oder Kundennummer vom Öko-Organismus), die Nummer ist im falschen Format eingetragen (FR-Kennungen beginnen mit „FR“ und enden mit einer Kennziffer je Produktkategorie), oder die Registrierung ist im ADEME-Register noch nicht aktiv/aktualisiert. Prüfe die IDU im offenen ADEME-Datensatz und trage exakt diese Kennung ein.
Ich mache Dropshipping – mein Lieferant versendet doch, bin ich trotzdem verpflichtet?
„Der Lieferant verschickt das schon“ schützt dich nicht: Entscheidend ist, wer die verpackte Ware im Zielland rechtlich in Verkehr bringt – und beim Verkauf unter deinem Namen an Endkunden bist das regelmäßig du. Sitzt dein Lieferant außerhalb des Ziellandes (oder außerhalb der EU), laufen Registrierung, Systembeteiligung und ggf. Bevollmächtigter auf dich zu. Verlass dich nur auf das, was dir dein Lieferant schriftlich und mit Registrierungsnummern nachweist.