Amazon fordert meine EPR-Registrierungsnummer an – was muss ich jetzt tun?
Geprüft am 2026-09-01 · Verpackungsrecht (PPWR)
Kurz beantwortet
Seit dem 12.08.2026 prüft Amazon deine Verpackungs-EPR-Registrierung in jedem EU-Land, in dem du verkaufst oder Ware lagerst – fehlende Nummern führen zur Deaktivierung von Angeboten. Du musst dich im jeweiligen Zielland registrieren (bzw. dort einem System beitreten), die Nummer erhalten und sie im Seller Central unter „Compliance“ hinterlegen. Achtung: Ohne Nachweis kann Amazon die EPR-Gebühren selbst abführen und dir in Rechnung stellen – meist teurer als die eigene Registrierung.
Das tust du jetzt konkret
- Im Seller Central prüfen, für welche Länder Amazon EPR-Nachweise anfordert (Konto-Zustand / Compliance-Portal).
- Mit dem Checker klären, welche Registrierung du in diesen Ländern wirklich brauchst (Register, System, ggf. Bevollmächtigter).
- Registrierung durchführen bzw. System beitreten – die Nummer (z.B. LUCID in DE, IDU in FR) erhältst du je nach Land sofort oder nach Prüfung.
- Nummer im Seller Central hinterlegen und die Bestätigung dokumentieren.
- Lagerländer nicht vergessen: FBA-Lagerung (z.B. PAN-EU) zählt wie Verkauf in dieses Land.
Die Prüfpflicht der Marktplätze ist Teil der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Plattformen müssen seit dem 12.08.2026 kontrollieren, ob ihre Händler in den Zielländern registriert sind. Amazon setzt das seit diesem Datum für alle EU-Länder durch – vorher betraf es vor allem Deutschland und Frankreich.
Länder-Guides dazu
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Unternehmen prüfenQuellen: Westwood: Amazon EPR-Prüfung ab 12.08.2026 für alle EU-Länder (abgerufen 2026-09-01) · Amazon Seller Forum: Registrierungsnummer hochladen (DE/FR) (abgerufen 2026-09-01)
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.
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