Ich bin in LUCID registriert und habe ein duales System – reicht das nicht?
Geprüft am 2026-09-01 · Verpackungsrecht (PPWR)
Kurz beantwortet
Für Deutschland: fast – aber deine Registrierung braucht seit dem 12.08.2026 womöglich ein Update (Stichwort Bevollmächtigter, neue Rechtsgrundlage VerpackDG), und bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026. Für jedes andere EU-Land: nein. LUCID wirkt nur in Deutschland – Frankreich verlangt eine IDU über SYDEREP, Österreich die Entpflichtung über ein dortiges System, und so weiter. „Ich habe LUCID, passt schon“ ist der teuerste Irrtum dieses Jahres.
Das tust du jetzt konkret
- Deutschland: LUCID-Eintrag prüfen und aktualisieren (neue Pflichtangaben; Übergangsfristen im Herbst 2026 – die genauen Daten sind noch nicht abschließend amtlich bestätigt).
- Systembeteiligungsvertrag prüfen: Altverträge enden spätestens zum 31.12.2026 – rechtzeitig neu abschließen bzw. schriftlich bestätigen lassen.
- Für jedes weitere Lieferland: eigene Registrierungs- und Systempflichten klären – der Checker zeigt dir das pro Land mit Quellen.
Hintergrund: Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung direkt, und Deutschland hat das VerpackG durch das VerpackDG ersetzt. Dabei hat sich eine Regel komplett umgedreht – bis 11.08. war ein Bevollmächtigter bei der LUCID-Registrierung unzulässig, seitdem ist er für ausländische Direktverkäufer Pflicht. Wer seine Compliance 2022 einmal eingerichtet und seitdem nicht angefasst hat, sollte jetzt einmal sauber durchprüfen.
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Unternehmen prüfenQuellen: Dropshipping-Forum: „Ich habe LUCID … passt schon!“ – warum das nicht reicht (abgerufen 2026-09-01) · verpackungsgesetz.com: Bevollmächtigtenzwang seit 12.08.2026 (abgerufen 2026-09-01) · KPMG Law: VerpackDG – Übergangsregeln und Pflichten (abgerufen 2026-09-01)
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.
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