Läuft mein Vertrag mit dem dualen System Ende 2026 aus – muss ich neu abschließen?
Geprüft am 2026-09-01 · Verpackungsrecht (PPWR)
Kurz beantwortet
Nach dem deutschen Übergangsrecht gelten Systembeteiligungsverträge, die vor dem 12.08.2026 geschlossen wurden, längstens bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 müssen Verträge und Mengenmeldungen der neuen Verantwortungsverteilung entsprechen – in vielen Fällen heißt das: neu abschließen oder aktiv bestätigen lassen. Die Branchenaussagen dazu widersprechen sich derzeit; lass dir von deinem System schriftlich bestätigen, was für deinen Vertrag gilt.
Das tust du jetzt konkret
- Vertragsunterlagen deines dualen Systems heraussuchen (Abschlussdatum, Laufzeit, Mengengerüst).
- Beim System schriftlich anfragen, ob dein Vertrag über den 31.12.2026 hinaus gilt oder neu geschlossen werden muss.
- Antwort dokumentieren und eine Erinnerung für November 2026 setzen – dann ist noch Zeit für einen Wechsel, falls die Konditionen schlechter werden.
- Bei der Gelegenheit Preise vergleichen: Der Systemwechsel ist zum Jahreswechsel am einfachsten.
Wichtig: Nicht kündigen oder auslaufen lassen, ohne dass der Anschlussvertrag steht – Verkauf ohne Systembeteiligung ist ein Vertriebsverbots- und Bußgeldrisiko. Im Zweifel gilt der Rat aus der Branche: die eigene Lizenzierung durchgehend weiterlaufen lassen.
Länder-Guides dazu
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Unternehmen prüfenQuellen: fynax: PPWR und VerpackDG – Altverträge längstens bis 31.12.2026 (abgerufen 2026-09-01) · KPMG Law: VerpackDG-Übergangsregeln (abgerufen 2026-09-01)
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.
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