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Verpackungspflichten in Deutschland (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalVerpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), in Kraft seit 12.08.2026; löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Vollzug u. a. durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Kernsystem bleibt erhalten: LUCID-Registrierung + Systembeteiligung bei einem dualen System. Neu seit 12.08.2026: Bevollmächtigtenpflicht für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung (zuvor war eine Vertretung bei der Registrierung unzulässig). Ab 2028 benötigen Verpackungen ohne Systembeteiligung zusätzlich eine ZSVR-Genehmigung bzw. eine zugelassene 'sonstige Organisation für Herstellerverantwortung'. Ein EU-weit harmonisiertes Herstellerregister nach Art. 44 PPWR wird erst später erwartet.

Verpackungs-EPR: LUCID-Registrierung & Systembeteiligung (Deutschland)

Wer verpackte Waren an Endkunden in Deutschland vertreibt, muss sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID registrieren und systembeteiligungspflichtige Verpackungen (inkl. Versandverpackungen) bei einem dualen System lizenzieren. Mengen sind sowohl dem System als auch in LUCID zu melden.

Bevollmächtigter
Seit 12.08.2026 müssen ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland (auch aus der EU) beim Direktvertrieb an deutsche Endkunden einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen (Art. 45 Abs. 3 PPWR i. V. m. § 5 Abs. 2 VerpackDG). Wichtig: Die LUCID-Registrierung selbst bleibt höchstpersönliche Pflicht des Herstellers und kann NICHT delegiert werden; der Bevollmächtigte übernimmt die übrigen EPR-Pflichten. ZSVR-Anforderungen: schriftlicher Vertrag auf Deutsch, beidseitig unterzeichnet, nur ein Bevollmächtigter je Hersteller.
Grenzüberschreitend
Bis 11.08.2026 war ein Bevollmächtigter für die LUCID-Registrierung unzulässig – diese Rechtslage hat sich umgekehrt: Ohne benannten Bevollmächtigten droht ausländischen Direktverkäufern seit 12.08.2026 ein Vertriebsverbot. Bereits registrierte ausländische Hersteller mussten ihren LUCID-Eintrag aktualisieren (Übergangsfrist bis 12.11.2026 diskutiert, siehe Quellen).
Kosten
Kosten der Systembeteiligung richten sich nach Material und Menge (öffentliche Preisrechner der dualen Systeme, z. B. Lizenzero); die LUCID-Registrierung selbst ist gebührenfrei.
Fristen
Registrierung stets vor Inverkehrbringen. Übergangsregeln 2026: nach neuem Recht erstmals registrierungspflichtige Unternehmen bis 12.09.2026; Aktualisierung bestehender LUCID-Einträge (u. a. Bevollmächtigter) bis 12.11.2026; bestehende Systembeteiligungen längstens bis 31.12.2026.

Typische Schritte

  1. Im Verpackungsregister LUCID registrieren – persönlich, vor dem ersten Inverkehrbringen (nicht delegierbar).
  2. Ohne deutsche Niederlassung: Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland schriftlich bestellen und in LUCID hinterlegen.
  3. Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System abschließen (z. B. Lizenzero/Interzero, Landbell, Reclay, Noventiz, Der Grüne Punkt).
  4. Verpackungsmengen beim dualen System lizenzieren und identische Datenmeldung in LUCID abgeben.
  5. Bestehende Systembeteiligungsverträge prüfen: Sie gelten nach dem VerpackDG-Übergangsrecht längstens bis 31.12.2026 und müssen ggf. neu abgeschlossen werden.
  6. Bei Verkauf über Marktplätze: LUCID-Registrierungsnummer bei Amazon, eBay & Co. hinterlegen – Plattformen müssen die Registrierung prüfen und sperren sonst Angebote.
  7. Ab Überschreiten der Mengenschwellen: jährliche Vollständigkeitserklärung abgeben (2026 als kombinierte Erklärung für alte und neue Rechtslage).

Quellen: ZSVR – Verpackungsregister LUCID (Startseite, Registrierungspflicht) (abgerufen 2026-09-01) · ZSVR – Bevollmächtigung: Pflichten und Anforderungen seit 12.08.2026 (abgerufen 2026-09-01) · ZSVR – Übersicht der zugelassenen Systembetreiber (11 duale Systeme) (abgerufen 2026-09-01) · Deutscher Bundestag – Beschluss des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (11.06.2026) (abgerufen 2026-09-01) · verpackungsgesetz.com – Bevollmächtigtenzwang für ausländische Hersteller seit 12.08.2026 (abgerufen 2026-09-01) · Internetrecht Rostock – PPWR für den Internethandel ab 12.08.2026 (Fristen, Marktplatzprüfpflichten) (abgerufen 2026-09-01) · KPMG Law – VerpackDG: Übergangsregeln und erweiterte Pflichten (abgerufen 2026-09-01) · WKO – PPWR Deutschland: Pflichten für (österreichische) Versandhändler (abgerufen 2026-09-01)

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