EU Market Guide · Glossar
Verpackungsrecht von A bis Z
Jedes Land hat eigene Begriffe für dieselbe Idee. Hier sind die, die dir als Händler wirklich begegnen – kurz erklärt, ohne Juristendeutsch.
BDO-Register (Polen)
PLPolens zentrale Abfall-Datenbank, in der auch Verpackungs-Inverkehrbringer registriert sein müssen. Die BDO-Nummer ist auf Rechnungen und Dokumenten anzugeben und wird von Marktplätzen geprüft. Ausländische Direktversender arbeiten in der Praxis über einen Bevollmächtigten bzw. eine Recovery Organisation.
Bevollmächtigter (Authorized Representative)
Ein im Zielland ansässiger Vertreter, der die EPR-Pflichten eines ausländischen Herstellers übernimmt. Seit dem 12.08.2026 verlangt Art. 45 PPWR einen Bevollmächtigten von jedem Händler, der per Fernabsatz in ein EU-Land ohne eigene Niederlassung verkauft – ohne Bagatellgrenze. Üblich sind 300–500 € pro Land und Jahr; in Deutschland heißt die Besonderheit: Die LUCID-Registrierung selbst bleibt trotzdem persönliche Pflicht des Händlers.
CONAI & CAC (Italien)
ITCONAI ist das italienische Verpackungskonsortium, dem sich Inverkehrbringer anschließen; der CAC (Contributo Ambientale CONAI) ist der materialabhängige Umweltbeitrag auf Verpackungen. Besonderheit für ausländische Onlinehändler: Italien hat noch kein operatives Verpackungsregister – laut CONAI-Leitfaden 2026 besteht für EU-Auslandsverkäufer derzeit keine direkte CONAI-Pflicht (Ausnahme: Verkauf über Plattformen), bis das neue RENAP-Register startet. Diese Übergangslage kann sich kurzfristig ändern – Stand siehe Italien-Guide.
EDM-Portal (Österreich)
ATÖsterreichs elektronisches Datenmanagement für Umwelt- und Abfalldaten, über das auch Verpackungs-Registrierungen und Meldungen laufen. Ausländische Versandhändler wickeln die EDM-Registrierung in der Praxis über ihr Sammel- und Verwertungssystem oder ihren Bevollmächtigten ab.
Entpflichtung (Österreich)
ATDer österreichische Begriff für die Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA, Reclay, ERP Austria, Bonus Holsystem): Der Händler „entpflichtet“ seine Verpackungen, das System übernimmt Sammlung und Verwertung. Für Haushaltsverpackungen gilt die Pflicht ohne Mengenschwelle; unter 1.500 kg pro Jahr gibt es ein pauschales Kleinmengen-Entgelt.
EPR (erweiterte Herstellerverantwortung)
EPR bedeutet: Wer verpackte Produkte in einem Land in Verkehr bringt, trägt die Verantwortung für deren Entsorgung – organisatorisch (Registrierung, Meldungen) und finanziell (Lizenzentgelte an Rücknahmesysteme). Im E-Commerce gilt in der Regel der Händler als Hersteller der Versandverpackung. EPR-Systeme sind national organisiert; jedes Zielland hat eigenes Register, eigene Systeme und eigene Nachweise.
IDU (Identifiant Unique)
FRDie französische EPR-Registrierungsnummer aus dem ADEME-Register. Du erhältst sie über deinen Öko-Organismus (z. B. Citeo, Adelphe, Léko) und musst sie u. a. bei Marktplätzen hinterlegen. Häufiger Fehler bei Amazon: Es wird die Kunden- oder Vertragsnummer des Öko-Organismus eingetragen statt der IDU – dann meldet die Prüfung „Nummer ungültig“.
LUCID
DEDas öffentliche deutsche Verpackungsregister, geführt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Jeder, der verpackte Ware für deutsche Endkunden in Verkehr bringt, muss sich dort vor dem ersten Verkauf registrieren – persönlich, die Registrierung ist nicht delegierbar. Wichtig: LUCID wirkt nur für Deutschland; für andere EU-Länder gelten deren eigene Register.
Mandataire (Frankreich)
FRDie französische Ausprägung des Bevollmächtigten: Seit dem 10.07.2026 (Gesetz Nr. 2026-602, Art. L541-10-9-1 Code de l'environnement) müssen Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich schriftlich einen Mandataire mit Sitz in Frankreich benennen, der in ihre EPR-Pflichten eintritt. In der Praxis bieten Öko-Organismen und EPR-Dienstleister diese Rolle mit an.
Öko-Organismus (éco-organisme)
Die zugelassenen Rücknahmesysteme eines Landes, denen sich Hersteller anschließen (in Frankreich für Haushaltsverpackungen: Citeo, Adelphe, Léko; für Gewerbeverpackungen ab 2027: Citeo Pro, Léko Pro, Twiice). International spricht man von PROs (Producer Responsibility Organisations). Der Beitritt erfüllt die finanzielle EPR-Pflicht; Beiträge richten sich nach dem öffentlichen Tarif (Barème).
PPWR (EU-Verpackungsverordnung)
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und harmonisiert das Verpackungsrecht. Für Onlinehändler wichtig: erweiterte Herstellerpflichten, ein Bevollmächtigter beim Fernabsatz in Länder ohne eigene Niederlassung (Art. 45) und Prüfpflichten der Marktplätze. Weitere Stufen folgen: harmonisierte Kennzeichnung ab 2028, Rezyklierbarkeits- und Leerraum-Vorgaben ab 2030.
Registro de Productores de Producto (Spanien)
ESDas spanische Herstellerregister beim Umweltministerium MITECO, in dem sich Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen (Rechtsgrundlage: Real Decreto 1055/2022). Die Registrierungsnummer wird u. a. von Marktplätzen abgefragt; ausländische Händler benötigen für den Prozess in der Regel eine spanische Steuernummer (NIF) bzw. einen Vertreter vor Ort.
Serviceverpackung
DEVerpackungen, die erst beim Verkauf an den Endkunden befüllt werden (z. B. Bäckertüten, Coffee-to-go-Becher). Für sie gibt es eine Besonderheit: Der Händler kann vorlizenzierte Ware kaufen und die Pflicht damit auf den Vorvertreiber verlagern. Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für Standard-Versandkartons im Onlinehandel – ein häufiges Missverständnis.
SYDEREP
FRDas von der ADEME betriebene französische EPR-Register, in dem Hersteller je Produktfiliere geführt werden und ihre IDU erhalten. Die Eintragung läuft in der Praxis über den gewählten Öko-Organismus. Der Datenbestand ist öffentlich einsehbar – nützlich, um die eigene IDU oder die eines Lieferanten zu prüfen.
Systembeteiligung (duales System)
DEDie deutsche Pflicht, Verkaufs- und Versandverpackungen bei einem zugelassenen dualen System zu lizenzieren (z. B. Interzero/Lizenzero, Landbell, Der Grüne Punkt, Noventiz, Reclay). Die Entgelte richten sich nach Material und Menge; die gemeldeten Mengen müssen identisch auch in LUCID hinterlegt werden. Ohne Systembeteiligung gilt ein Vertriebsverbot.
Triman
FRDas französische Sortier-Logo mit zugehöriger Info-tri-Sortieranweisung, seit 2022 für Haushaltsverpackungen in Frankreich verpflichtend. Mit der PPWR-Kennzeichnungsharmonisierung ab 2028 wird sich das Kennzeichnungsregime EU-weit ändern; bis dahin bleibt Triman für den Frankreich-Versand relevant. Details klären wir gerade in der Verifizierung unserer Frankreich-Daten.
VerpackDG
DEDas deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung, in Kraft seit dem 12.08.2026. Es löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab, behält aber das Kernsystem bei: LUCID-Registrierung plus Systembeteiligung. Neu ist vor allem die Bevollmächtigtenpflicht für ausländische Direktverkäufer – vorher war eine Vertretung bei der Registrierung sogar unzulässig. Bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026.
Verpact (Niederlande)
NLDie niederländische Produzentenorganisation für Verpackungen (früher: Afvalfonds Verpakkingen), über die Hersteller ihre EPR-Pflichten in den Niederlanden erfüllen und Mengen melden. Wichtig: Die 50.000-kg-Schwelle für die Abfallbeheersbijdrage besteht auch nach PPWR-Geltungsbeginn fort (verifiziert bei Verpact und Rijkswaterstaat) – die Meldepflicht für Einwegkunststoff (SUP) gilt allerdings ab dem ersten Kilo.
Versandverpackung
DEDie Verpackung, in der die Ware zum Endkunden reist (Karton, Füllmaterial, Klebeband, Versandtasche). In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung befüllt, gilt für sie als Hersteller – lizenzpflichtig ist also regelmäßig der Händler, nicht der Kartonlieferant. Genau um diese Frage streitet die Branche seit dem 12.08.2026 öffentlich; belastbar ist nur eine schriftliche Rollenklärung.
Vollständigkeitserklärung
DEEine jährliche, geprüfte Erklärung über die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, fällig ab bestimmten Mengenschwellen (u. a. 80.000 kg Glas bzw. 50.000 kg Papier/Karton, 30.000 kg sonstige Materialien). Kleine Onlinehändler liegen meist deutlich darunter; wer die Schwellen reißt, braucht einen registrierten Prüfer. Für 2026 gilt eine kombinierte Erklärung über alte und neue Rechtslage.
ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
DEDie deutsche Registerbehörde für Verpackungen. Sie führt LUCID, prüft Herstellerangaben, veröffentlicht die Liste der zugelassenen dualen Systeme und konkretisiert seit dem 12.08.2026 die Anforderungen an Bevollmächtigte (schriftlicher Vertrag auf Deutsch, nur ein Bevollmächtigter je Hersteller).