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Versandverpackung

Geprüft am 2026-09-01

Die Verpackung, in der die Ware zum Endkunden reist (Karton, Füllmaterial, Klebeband, Versandtasche). In Deutschland gilt: Wer die Versandverpackung befüllt, gilt für sie als Hersteller – lizenzpflichtig ist also regelmäßig der Händler, nicht der Kartonlieferant. Die ZSVR hat das in ihren PPWR-Hinweisen für den Versand- und Onlinehandel bestätigt (Erzeuger ist, wer Karton, Klebeband und Füllmaterial zur Verpackung zusammenfügt; Versandverpackungen sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig); für Randfälle bleibt nur eine schriftliche Rollenklärung belastbar.

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