Bevollmächtigter (Authorized Representative)
Auch bekannt als: Authorized Representative, AR, autorisierter Vertreter
Geprüft am 2026-09-01
Ein im Zielland ansässiger Vertreter, der die EPR-Pflichten eines ausländischen Herstellers übernimmt. Seit dem 12.08.2026 verlangt Art. 45 PPWR einen Bevollmächtigten von jedem Händler, der per Fernabsatz in ein EU-Land ohne eigene Niederlassung verkauft – ohne Bagatellgrenze. Üblich sind 300–500 € pro Land und Jahr; in Deutschland heißt die Besonderheit: Die LUCID-Registrierung selbst bleibt trotzdem persönliche Pflicht des Händlers.
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