EU ★ Market GuideBeta

Bevollmächtigter (Authorized Representative)

Auch bekannt als: Authorized Representative, AR, autorisierter Vertreter

Geprüft am 2026-09-01

Ein im Zielland ansässiger Vertreter, der die EPR-Pflichten eines ausländischen Herstellers übernimmt. Seit dem 12.08.2026 verlangt Art. 45 PPWR einen Bevollmächtigten von jedem Händler, der per Fernabsatz in ein EU-Land ohne eigene Niederlassung verkauft – ohne Bagatellgrenze. Üblich sind 300–500 € pro Land und Jahr; in Deutschland heißt die Besonderheit: Die LUCID-Registrierung selbst bleibt trotzdem persönliche Pflicht des Händlers.

Länder-Guides dazu

Passende Händlerfragen

Was davon gilt für dein Unternehmen? Finde es in wenigen Minuten heraus.

Kostenlosen Check starten

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die in den Länder-Guides verlinkten amtlichen Quellen.

Weitere Begriffe