Verpackungspflichten in Frankreich (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Loi AGEC (2020) und Code de l'environnement (Art. L541-10 ff.); Mandataire-Pflicht nach Art. L541-10-9-1 (Gesetz Nr. 2026-602 vom 08.07.2026); neue Filière für Gewerbeverpackungen per Décret Nr. 2025-1081
Frankreich führt zwei getrennte Verpackungs-EPR-Filières: Haushaltsverpackungen & Grafikpapiere (EMPAP) und – neu – gewerbliche Verpackungen (EPRO, operativer Start 01.01.2027). Marktplätze müssen nach Art. L541-10-9 die EPR-Pflichten für Dritthändler übernehmen, wenn diese keine IDU nachweisen.
Verpackungs-EPR Haushaltsverpackungen (Frankreich)
Wer verpackte Waren an französische Privatkunden verkauft, muss einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten, Öko-Beiträge zahlen und über das ADEME-Register SYDEREP eine IDU (Identifiant Unique) führen. Das umfasst auch Versandverpackungen im Onlinehandel.
- Behörde:
- ADEME
- Register:
- SYDEREP (ADEME)
- Bevollmächtigter:
- Seit 10.07.2026 müssen Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich schriftlich einen Mandataire mit Sitz in Frankreich benennen (Art. L541-10-9-1, Gesetz Nr. 2026-602); der Mandataire tritt in die EPR-Pflichten ein. Zusätzlich verlangt Art. 45 PPWR seit 12.08.2026 einen Bevollmächtigten beim Fernabsatz in Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung. Ausnahme: Ein bereits in Frankreich niedergelassener Akteur (z. B. Importeur/Erstinverkehrbringer) erfüllt die Pflichten für die betreffenden Produkte.
- Grenzüberschreitend:
- Ausländische Onlinehändler gelten beim Direktverkauf an französische Endkunden als Inverkehrbringer und sind selbst EPR-pflichtig. Ohne nachgewiesene IDU müssen Marktplätze die EPR-Pflichten übernehmen (Art. L541-10-9) – in der Praxis drohen Angebotsblockierung oder kostenpflichtige Übernahme durch die Plattform.
- Kosten:
- Öko-Beiträge nach öffentlichem Tarif (Barème) des gewählten Öko-Organismus, abhängig von Material und Menge; die Tarife 2026 von Citeo, Adelphe und Léko sind öffentlich einsehbar.
- Fristen:
- Beitritt und Registrierung müssen vor dem Inverkehrbringen erfolgen; Mandataire-Pflicht gilt seit 10.07.2026, die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht seit 12.08.2026.
Typische Schritte
- Prüfen, ob die eigenen Verpackungen (inkl. Versandverpackung) bei französischen Privathaushalten als Abfall anfallen.
- Einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten: Citeo, Adelphe oder Léko (Zulassungen bis 31.12.2029).
- Ohne Niederlassung in Frankreich: Mandataire schriftlich bestellen (Pflicht seit 10.07.2026).
- IDU über den Öko-Organismus im ADEME-Register SYDEREP registrieren lassen und dokumentieren.
- Jährliche Mengenmeldung beim Öko-Organismus abgeben und Öko-Beiträge zahlen.
- IDU bei genutzten Marktplätzen (Amazon, eBay usw.) hinterlegen, um Sperrungen zu vermeiden.
Quellen: Ministère de la Transition écologique – Filière EMPAP (zugelassene Öko-Organismen) (abgerufen 2026-09-01) · Légifrance – Art. L541-10-9-1 Code de l'environnement (Mandataire-Pflicht) (abgerufen 2026-09-01) · Légifrance – Art. L541-10-9 Code de l'environnement (Marktplatzpflichten) (abgerufen 2026-09-01) · ADEME – SYDEREP-Produzentenregister mit IDU (offener Datensatz) (abgerufen 2026-09-01) · Ministère – Offizielle FAQ Marktplätze / Art. L541-10-9 (PDF) (abgerufen 2026-09-01)
Verpackungs-EPR Gewerbeverpackungen (Frankreich)
Neue EPR-Filière für gewerbliche und industrielle Verpackungen (B2B), die nicht bei Privathaushalten anfallen. Betroffene Inverkehrbringer müssen ab dem operativen Start einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten und Mengen melden.
- Behörde:
- ADEME
- Register:
- SYDEREP (ADEME)
- Bevollmächtigter:
- Wie bei Haushaltsverpackungen: Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich müssen seit 10.07.2026 einen Mandataire benennen (Art. L541-10-9-1); zusätzlich gilt die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht (Art. 45) seit 12.08.2026.
- Grenzüberschreitend:
- Gilt auch für ausländische Händler, die Waren mit gewerblichen Verpackungen (z. B. Transport- und Umverpackungen) direkt an französische Geschäftskunden liefern. Kleinstunternehmen können ausgenommen sein, wenn ihre Lieferanten in Frankreich ansässig sind.
- Kosten:
- Erste Barèmes der Öko-Organismen wurden veröffentlicht; Beiträge richten sich nach Material und Tonnage. Tarife 2027 sollen bis September 2026 vorliegen.
- Fristen:
- Operativer Start der Filière am 01.01.2027 (vom 01.07.2026 verschoben; Bestätigung des Ministeriums vom 28.07.2026). Zulassungen der Öko-Organismen bestehen seit Juni 2026.
Typische Schritte
- Prüfen, welche Verpackungen bei gewerblichen Endabnehmern in Frankreich anfallen (Transport-, Um- und B2B-Verkaufsverpackungen).
- Zuständigen Öko-Organismus wählen und Beitritt vorbereiten: Citeo Pro, Léko Pro oder Twiice.
- Tarife 2027 beobachten (Veröffentlichung bis September 2026 angekündigt) und in die Kalkulation einplanen.
- Mengen- und Materialdaten für die erste Meldung ab 01.01.2027 strukturieren.
- Ohne Niederlassung in Frankreich: Mandataire-Mandat auf die neue Filière erweitern.
Quellen: Ministère de la Transition écologique – Filière Gewerbeverpackungen (EPRO) (abgerufen 2026-09-01) · ABV Group – Verschiebung des Filière-Starts auf 01.01.2027 (abgerufen 2026-09-01) · Usine Nouvelle – Zulassung von Citeo Pro, Léko Pro und Twiice (Juni 2026) (abgerufen 2026-09-01)
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