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Verpackungspflichten in Frankreich (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalLoi AGEC (2020) und Code de l'environnement (Art. L541-10 ff.); Mandataire-Pflicht nach Art. L541-10-9-1 (Gesetz Nr. 2026-602 vom 08.07.2026); neue Filière für Gewerbeverpackungen per Décret Nr. 2025-1081

Frankreich führt zwei getrennte Verpackungs-EPR-Filières: Haushaltsverpackungen & Grafikpapiere (EMPAP) und – neu – gewerbliche Verpackungen (EPRO, operativer Start 01.01.2027). Marktplätze müssen nach Art. L541-10-9 die EPR-Pflichten für Dritthändler übernehmen, wenn diese keine IDU nachweisen.

Verpackungs-EPR Haushaltsverpackungen (Frankreich)

Wer verpackte Waren an französische Privatkunden verkauft, muss einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten, Öko-Beiträge zahlen und über das ADEME-Register SYDEREP eine IDU (Identifiant Unique) führen. Das umfasst auch Versandverpackungen im Onlinehandel.

Behörde
ADEME
Register
SYDEREP (ADEME)
Bevollmächtigter
Seit 10.07.2026 müssen Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich schriftlich einen Mandataire mit Sitz in Frankreich benennen (Art. L541-10-9-1, Gesetz Nr. 2026-602); der Mandataire tritt in die EPR-Pflichten ein. Zusätzlich verlangt Art. 45 PPWR seit 12.08.2026 einen Bevollmächtigten beim Fernabsatz in Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung. Ausnahme: Ein bereits in Frankreich niedergelassener Akteur (z. B. Importeur/Erstinverkehrbringer) erfüllt die Pflichten für die betreffenden Produkte.
Grenzüberschreitend
Ausländische Onlinehändler gelten beim Direktverkauf an französische Endkunden als Inverkehrbringer und sind selbst EPR-pflichtig. Ohne nachgewiesene IDU müssen Marktplätze die EPR-Pflichten übernehmen (Art. L541-10-9) – in der Praxis drohen Angebotsblockierung oder kostenpflichtige Übernahme durch die Plattform.
Kosten
Öko-Beiträge nach öffentlichem Tarif (Barème) des gewählten Öko-Organismus, abhängig von Material und Menge; die Tarife 2026 von Citeo, Adelphe und Léko sind öffentlich einsehbar.
Fristen
Beitritt und Registrierung müssen vor dem Inverkehrbringen erfolgen; Mandataire-Pflicht gilt seit 10.07.2026, die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht seit 12.08.2026.

Typische Schritte

  1. Prüfen, ob die eigenen Verpackungen (inkl. Versandverpackung) bei französischen Privathaushalten als Abfall anfallen.
  2. Einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten: Citeo, Adelphe oder Léko (Zulassungen bis 31.12.2029).
  3. Ohne Niederlassung in Frankreich: Mandataire schriftlich bestellen (Pflicht seit 10.07.2026).
  4. IDU über den Öko-Organismus im ADEME-Register SYDEREP registrieren lassen und dokumentieren.
  5. Jährliche Mengenmeldung beim Öko-Organismus abgeben und Öko-Beiträge zahlen.
  6. IDU bei genutzten Marktplätzen (Amazon, eBay usw.) hinterlegen, um Sperrungen zu vermeiden.

Anbieter für diese Pflicht

Quellen: Ministère de la Transition écologique – Filière EMPAP (zugelassene Öko-Organismen) (abgerufen 2026-09-01) · Légifrance – Art. L541-10-9-1 Code de l'environnement (Mandataire-Pflicht) (abgerufen 2026-09-01) · Légifrance – Art. L541-10-9 Code de l'environnement (Marktplatzpflichten) (abgerufen 2026-09-01) · ADEME – SYDEREP-Produzentenregister mit IDU (offener Datensatz) (abgerufen 2026-09-01) · Ministère – Offizielle FAQ Marktplätze / Art. L541-10-9 (PDF) (abgerufen 2026-09-01)

Verpackungs-EPR Gewerbeverpackungen (Frankreich)

Neue EPR-Filière für gewerbliche und industrielle Verpackungen (B2B), die nicht bei Privathaushalten anfallen. Betroffene Inverkehrbringer müssen ab dem operativen Start einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten und Mengen melden.

Behörde
ADEME
Register
SYDEREP (ADEME)
Bevollmächtigter
Wie bei Haushaltsverpackungen: Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich müssen seit 10.07.2026 einen Mandataire benennen (Art. L541-10-9-1); zusätzlich gilt die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht (Art. 45) seit 12.08.2026.
Grenzüberschreitend
Gilt auch für ausländische Händler, die Waren mit gewerblichen Verpackungen (z. B. Transport- und Umverpackungen) direkt an französische Geschäftskunden liefern. Kleinstunternehmen können ausgenommen sein, wenn ihre Lieferanten in Frankreich ansässig sind.
Kosten
Erste Barèmes der Öko-Organismen wurden veröffentlicht; Beiträge richten sich nach Material und Tonnage. Tarife 2027 sollen bis September 2026 vorliegen.
Fristen
Operativer Start der Filière am 01.01.2027 (vom 01.07.2026 verschoben; Bestätigung des Ministeriums vom 28.07.2026). Zulassungen der Öko-Organismen bestehen seit Juni 2026.

Typische Schritte

  1. Prüfen, welche Verpackungen bei gewerblichen Endabnehmern in Frankreich anfallen (Transport-, Um- und B2B-Verkaufsverpackungen).
  2. Zuständigen Öko-Organismus wählen und Beitritt vorbereiten: Citeo Pro, Léko Pro oder Twiice.
  3. Tarife 2027 beobachten (Veröffentlichung bis September 2026 angekündigt) und in die Kalkulation einplanen.
  4. Mengen- und Materialdaten für die erste Meldung ab 01.01.2027 strukturieren.
  5. Ohne Niederlassung in Frankreich: Mandataire-Mandat auf die neue Filière erweitern.

Anbieter für diese Pflicht

Quellen: Ministère de la Transition écologique – Filière Gewerbeverpackungen (EPRO) (abgerufen 2026-09-01) · ABV Group – Verschiebung des Filière-Starts auf 01.01.2027 (abgerufen 2026-09-01) · Usine Nouvelle – Zulassung von Citeo Pro, Léko Pro und Twiice (Juni 2026) (abgerufen 2026-09-01)

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