Verpackungspflichten in Spanien (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Ley 7/2022 (Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz) und Real Decreto 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (RDERE). Das RD 1055/2022 gilt fort, soweit es mit der PPWR vereinbar ist; ein neues Verpackungs-Real-Decreto zur PPWR-Anpassung ist in Ausarbeitung (Stand 09/2026). Zuständig: MITECO.
Spanien kennt drei Verpackungskategorien (envases domésticos, comerciales, industriales) mit getrennten Pflichten: (1) Registrierung ALLER Produktproduzenten im Registro de Productores de Producto – Sección envases (ohne Mengenschwelle, Registernummer muss auf Rechnungen erscheinen), (2) finanzielle Herstellerverantwortung über SCRAPs bzw. Individualsysteme – für Haushaltsverpackungen etabliert, für Gewerbe-/Industrieverpackungen verpflichtend seit 01.01.2025. Marktplätze haften subsidiär für nicht registrierte ausländische Fernverkäufer. Die spanische Kunststoffsteuer (Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables, Ley 7/2022) ist ein separates Steuerthema und hier nicht abgedeckt.
Verpackungs-EPR: Registrierung im Registro de Productores de Producto (Spanien)
Jeder, der verpackte Waren erstmals auf dem spanischen Markt bereitstellt – ohne Mengenschwelle –, muss sich vor dem Inverkehrbringen in der Sección de envases des Registro de Productores de Producto (RPP) beim MITECO eintragen, jährlich die Verpackungsmengen melden und die zugeteilte Registernummer (Format ENV/Jahr/9-stellige Nummer) auf Rechnungen und Geschäftsunterlagen angeben.
- Bevollmächtigter:
- Hersteller ohne Sitz in Spanien (auch aus der EU) müssen nach Art. 17.2 RD 1055/2022 einen Representante autorizado in Spanien benennen; dieser trägt den Hersteller ins RPP ein und übernimmt die Jahresmeldungen (Art. 15, 16). Seit 12.08.2026 verlangt zusätzlich Art. 45 PPWR einen Bevollmächtigten beim Fernabsatz in Mitgliedstaaten ohne Niederlassung. Laut MITECO können auch SCRAPs diese Rolle per schriftlichem Mandat über das elektronische Vollmachtsregister (Registro Electrónico de Apoderamientos) übernehmen.
- Grenzüberschreitend:
- Benennt ein ausländischer Anbieter keinen Representante autorizado, geht die Pflicht subsidiär auf den ersten Distributeur/Händler mit Sitz in Spanien über. Beim Direktverkauf über einen externen Marktplatz muss subsidiär die E-Commerce-Plattform den nicht registrierten ausländischen Verkäufer übernehmen (Registrierung + vereinfachte Jahresmeldung) – offizielle MITECO-FAQ. In der Praxis verlangen Plattformen daher die spanische RPP-Nummer. Die Registernummer des ausländischen Produzenten muss auf den Rechnungen erscheinen.
- Fristen:
- Registrierung vor dem erstmaligen Inverkehrbringen in Spanien. Jahresmeldung jeweils 02.01.–31.03. für das Vorjahr (Mengen 2026: Meldefenster 02.01.–31.03.2027).
Typische Schritte
- Verpackungen nach den spanischen Kategorien einstufen: doméstico (beim Privathaushalt anfallend, inkl. Versandverpackung), comercial, industrial.
- Ohne Niederlassung in Spanien: Representante autorizado schriftlich bestellen (Art. 17.2 RD 1055/2022) – oder klären, ob das gewählte SCRAP die Registrierung per Vollmacht übernimmt.
- Registrierung in der Sección envases des RPP über die Sede Electrónica des MITECO durchführen (Nachweis der SCRAP-Mitgliedschaft beifügen).
- Zugeteilte Registernummer (ENV/…) auf Rechnungen und Geschäftsunterlagen aufnehmen und bei Marktplätzen hinterlegen.
- Jährliche Mengenmeldung für das Vorjahr im Zeitfenster 02.01.–31.03. abgeben; bei weniger als 15 Tonnen pro Jahr die vereinfachte Meldung (declaración simplificada) nutzen.
Quellen: MITECO – Registro de Productores de Producto, Sección envases (Registrierung, Fristen, Registernummer, Vollmachten) (abgerufen 2026-09-01) · MITECO – Technisches FAQ-Dokument zur Sección envases (Representante autorizado Art. 17.2, Subsidiärhaftung Distributeur/Marktplatz, vereinfachte Meldung < 15 t) (abgerufen 2026-09-01) · BOE – Real Decreto 1055/2022 de envases y residuos de envases (abgerufen 2026-09-01) · RETEMA – PPWR ab 12.08.2026: Was ändert sich in Spanien (Fortgeltung RD 1055/2022, neues RD in Arbeit) (abgerufen 2026-09-01)
Verpackungs-EPR Haushaltsverpackungen: SCRAP-Beitritt (Spanien)
Wer verpackte Waren an spanische Privatkunden verkauft, muss die erweiterte Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen (envases domésticos, inkl. Versandverpackungen im Onlinehandel) über ein zugelassenes Kollektivsystem (SCRAP) oder ein Individualsystem erfüllen und Beiträge nach Material und Menge zahlen.
- Bevollmächtigter:
- Wie bei der Registrierungspflicht: Ohne Niederlassung in Spanien ist ein Representante autorizado nach Art. 17.2 RD 1055/2022 zu benennen; zusätzlich gilt seit 12.08.2026 die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht (Art. 45). Der SCRAP-Beitritt selbst kann direkt durch das ausländische Unternehmen erfolgen.
- Grenzüberschreitend:
- Ausländische Onlinehändler im Direktvertrieb an spanische Endverbraucher gelten als Produktproduzenten und müssen ihre Haushaltsverpackungen über ein SCRAP lizenzieren. Für Leichtverpackungen und Papier/Karton ist Ecoembes das etablierte System, für Glas Ecovidrio (einziges auf Glas spezialisiertes SCRAP).
- Kosten:
- SCRAP-Beiträge (tarifas) nach Material und Gewicht; die Tarife der Systeme (z. B. Ecoembes) sind öffentlich einsehbar.
- Fristen:
- SCRAP-Beitritt vor dem Inverkehrbringen (Nachweis wird für die RPP-Registrierung benötigt); Mengenmeldungen nach den Vorgaben des jeweiligen Systems.
Typische Schritte
- Beitrittsvertrag mit dem passenden SCRAP schließen: Ecoembes (Leichtverpackungen, Papier/Karton) und/oder Ecovidrio (Glas).
- Jahresmengen nach Material an das SCRAP melden und Beiträge nach dem veröffentlichten Tarif zahlen.
- SCRAP-Beitrittsnachweis (certificado de adhesión) für die RPP-Registrierung und für Marktplätze bereithalten.
- Prüfen, ob Versandverpackungen korrekt als envase doméstico eingestuft sind (fallen beim Privathaushalt an).
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: MITECO – Sección envases (SCRAP-Beitrittsnachweis als Teil der Registrierung) (abgerufen 2026-09-01) · Ecoembes Empresas – Registro de Productores de Producto und SCRAP-Pflichten (abgerufen 2026-09-01) · Ecovidrio (Hablando en Vidrio) – SCRAP für Haushaltsglasverpackungen (abgerufen 2026-09-01) · BOE – Real Decreto 1055/2022 (RAP-Pflichten für Haushaltsverpackungen) (abgerufen 2026-09-01)
Verpackungs-EPR Gewerbe- und Industrieverpackungen (Spanien)
Seit dem 01.01.2025 gilt die erweiterte Herstellerverantwortung auch für Gewerbe- und Industrieverpackungen (envases comerciales e industriales). Betroffene Inverkehrbringer müssen einem zugelassenen SCRAP beitreten (z. B. Envalora, Ecoembes Comerciales) oder ein Individualsystem einrichten und die Entsorgung dieser Verpackungen finanzieren.
- Bevollmächtigter:
- Wie bei den übrigen spanischen Verpackungspflichten: Representante autorizado nach Art. 17.2 RD 1055/2022 für Hersteller ohne Niederlassung in Spanien; PPWR-Bevollmächtigtenpflicht (Art. 45) seit 12.08.2026.
- Grenzüberschreitend:
- Gilt auch für ausländische Händler, die Transport-, Um- oder B2B-Verkaufsverpackungen an spanische Geschäftskunden liefern. Envalora ist das erste SCRAP mit endgültiger Zulassung für Einweg- und Mehrweg-Industrie-/Gewerbeverpackungen; Ecoembes deckt über Ecoembes Comerciales Gewerbeverpackungen ab und kooperiert für Industrieverpackungen mit weiteren SCRAPs (u. a. Envalora, Genci, Implica).
- Kosten:
- Beiträge nach Material und Menge gemäß den veröffentlichten Tarifen der SCRAPs.
- Fristen:
- RAP-Pflicht für Gewerbe- und Industrieverpackungen wirksam seit 01.01.2025; Beitritt vor dem Inverkehrbringen.
Typische Schritte
- Prüfen, welche Verpackungen bei gewerblichen Endabnehmern in Spanien anfallen (Transport-, Um- und B2B-Verkaufsverpackungen).
- Zuständiges SCRAP wählen und Beitritt abschließen (z. B. Envalora oder Ecoembes Comerciales) oder Individualsystem (SIRAP) prüfen.
- Mengen- und Materialdaten für Meldungen an SCRAP und RPP strukturieren.
- Beitrittsnachweis für die RPP-Registrierung bereithalten.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: Envalora – Endgültige Zulassung als SCRAP für Industrie- und Gewerbeverpackungen (Betrieb ab 01.01.2025) (abgerufen 2026-09-01) · Ecoembes – Zulassung von Ecoembes Comerciales ab 01.01.2025 (Beginn der RAP für Gewerbeverpackungen) (abgerufen 2026-09-01) · Residuos Profesional – Ecoembes-Kooperationen mit Industrie-SCRAPs (Envalora, Genci, Implica u. a.) (abgerufen 2026-09-01) · BOE – Real Decreto 1055/2022 (RAP comercial/industrial) (abgerufen 2026-09-01)
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