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Brauche ich wirklich in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten?

Geprüft am 2026-09-01 · Verpackungsrecht (PPWR)

Kurz beantwortet

Wenn du per Fernabsatz direkt an Endkunden in ein EU-Land verkaufst, in dem dein Unternehmen keine Niederlassung hat: nach Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich ja – seit dem 12.08.2026, ohne Bagatellgrenze. Üblich sind 300–500 € pro Land und Jahr, unabhängig von der Versandmenge. Keine Pflicht besteht für Länder, in die du nicht direkt lieferst, und in manchen Konstellationen erfüllt bereits ein anderer Akteur (z.B. dein Importeur vor Ort) die Herstellerpflichten.

Das tust du jetzt konkret

  1. Liste ehrlich auf, in welche Länder du tatsächlich direkt an Endkunden lieferst – nur dort stellt sich die Frage.
  2. Rechne pro Land: Deckungsbeitrag deiner Bestellungen dort vs. Bevollmächtigter (300–500 €/Jahr) + Lizenzentgelte + Aufwand.
  3. Prüfe Alternativen je Land: Verkauf über Marktplatz-Konstellationen, lokale Importeure oder das bewusste Streichen unrentabler Länder.
  4. Für die verbleibenden Länder: Bevollmächtigten beauftragen (viele EPR-Dienstleister decken mehrere Länder ab) und Registrierungen umsetzen.

Die Wut in den Händler-Communities ist real: bis zu 26 Mandate, 26 Registrierungen, 26 Meldezyklen – eine EU-weite Sammellösung existiert nicht, und schon „ein einzelnes T-Shirt nach Bulgarien“ löst die Pflichten dort aus. Viele Shops streichen deshalb gerade Länder von der Lieferliste. Genau deshalb lohnt die nüchterne Rechnung pro Land statt einer Pauschalentscheidung – oft sind 2–3 Märkte hochprofitabel und der Rest war es nie.

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Quellen: Wortfilter: Der freie Handel scheitert an einem Pappkarton (abgerufen 2026-09-01) · e-commerce magazin: PPWR treibt kleine Händler in die Kostenfalle (abgerufen 2026-09-01) · EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 45 (abgerufen 2026-09-01)

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.

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