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Mandataire (Frankreich)

Auch bekannt als: mandataire agréé

Geprüft am 2026-09-01

Die französische Ausprägung des Bevollmächtigten: Seit dem 10.07.2026 (Gesetz Nr. 2026-602, Art. L541-10-9-1 Code de l'environnement) müssen Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich schriftlich einen Mandataire mit Sitz in Frankreich benennen, der in ihre EPR-Pflichten eintritt. In der Praxis bieten Öko-Organismen und EPR-Dienstleister diese Rolle mit an.

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