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Vollständigkeitserklärung

Auch bekannt als: VE

Geprüft am 2026-09-01

Eine jährliche, geprüfte Erklärung über die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, fällig ab bestimmten Mengenschwellen (u. a. 80.000 kg Glas bzw. 50.000 kg Papier/Karton, 30.000 kg sonstige Materialien). Kleine Onlinehändler liegen meist deutlich darunter; wer die Schwellen reißt, braucht einen registrierten Prüfer. Für 2026 gilt eine kombinierte Erklärung über alte und neue Rechtslage.

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