VerpackDG
Auch bekannt als: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Geprüft am 2026-09-01
Das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung, in Kraft seit dem 12.08.2026. Es löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab, behält aber das Kernsystem bei: LUCID-Registrierung plus Systembeteiligung. Neu ist vor allem die Bevollmächtigtenpflicht für ausländische Direktverkäufer (§ 5 Abs. 2 VerpackDG) – vorher war ein Bevollmächtigter nur freiwillig möglich (§ 35 Abs. 2 VerpackG a. F.); die LUCID-Registrierung selbst bleibt davor wie danach höchstpersönlich. Bestehende Systembeteiligungsverträge gelten längstens bis zum 31.12.2026 (§ 68 Abs. 1 VerpackDG).
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