Ich mache Dropshipping – mein Lieferant versendet doch, bin ich trotzdem verpflichtet?
Geprüft am 2026-09-01 · Verpackungsrecht (PPWR)
Kurz beantwortet
„Der Lieferant verschickt das schon“ schützt dich nicht: Entscheidend ist, wer die verpackte Ware im Zielland rechtlich in Verkehr bringt – und beim Verkauf unter deinem Namen an Endkunden bist das regelmäßig du. Sitzt dein Lieferant außerhalb des Ziellandes (oder außerhalb der EU), laufen Registrierung, Systembeteiligung und ggf. Bevollmächtigter auf dich zu. Verlass dich nur auf das, was dir dein Lieferant schriftlich und mit Registrierungsnummern nachweist.
Das tust du jetzt konkret
- Kläre die Lieferkette: Aus welchem Land versendet dein Lieferant in welche Zielländer – und unter wessen Namen tritt der Verkauf auf?
- Fordere vom Lieferanten schriftliche Nachweise mit Registrierungsnummern für jedes Zielland an – keine pauschalen Zusicherungen.
- Ohne belastbare Nachweise: eigene Registrierung in den Zielländern aufsetzen oder das Sortiment/die Länder anpassen.
Gerade bei Import-Dropshipping (Lieferant außerhalb der EU) bist du in der Regel derjenige, der die Ware in der EU erstmals bereitstellt – mit allen Verpackungspflichten. Die Foren sind voll von Händlern, die das erst nach der ersten Marktplatz-Sperrung geklärt haben.
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Unternehmen prüfenQuellen: Dropshipping-Forum: „Der Lieferant verschickt das schon!“ – Diskussion seit 12.08.2026 (abgerufen 2026-09-01) · EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) – Herstellerbegriff und Pflichten (abgerufen 2026-09-01)
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.
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