Verpackungspflichten in Lettland (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Iepakojuma likums (Verpackungsgesetz) und Dabas resursu nodokļa likums (DRN-Gesetz/Naturressourcensteuer; Verpackungssätze in Anlage 7, Systemteilnahmepflicht ab 300 kg/Jahr in Art. 8 Abs. 1.2, doppelter Steuersatz bei Verstoß in Abs. 1.3) samt Ministerkabinetts-Verordnungen; Aufsicht: Valsts vides dienests (VVD), Steuerverwaltung: Valsts ieņēmumu dienests (VID)
Lettland arbeitet nicht mit einem Produzentenregister, sondern über die Naturressourcensteuer (DRN): Befreiung gibt es nur durch Teilnahme am System der erweiterten Produzentenverantwortung (RAS) – per Vertrag mit einem lizenzierten Apsaimniekotājs oder eigenem, vom VVD genehmigtem System. Der VVD stellt klar, dass in Lettland derzeit KEINE EPR-/PPWR-Registrierungsnummern vergeben werden; der nationale PPWR-Rahmen ist noch in Arbeit, bis dahin gilt das bestehende Recht. Das Pfandsystem für Getränkeverpackungen (Teilnahmepflicht ab 150 kg Pfandverpackungen/Jahr) ist ein separates Thema.
Verpackungs-EPR über die Naturressourcensteuer (DRN) & RAS-Teilnahme (Lettland)
Iepakotājs ist, wer verpackte Waren erstmals in Lettland in Verkehr bringt oder Verpackungen hinzufügt – laut VVD ausdrücklich auch ausländische Unternehmen im Fernabsatz an lettische Kunden. Ab 300 kg Verpackungsabfall pro Kalenderjahr ist die Teilnahme am RAS-System Pflicht (Vertrag mit lizenziertem Apsaimniekotājs oder eigenes System); das befreit von der Naturressourcensteuer. Darunter genügt es, Aufzeichnungen zu führen und die DRN an den VID zu zahlen.
- Bevollmächtigter:
- Laut VVD können ausländische Unternehmen ihre Pflichten entweder direkt erfüllen (Registrierung beim VID als DRN-Steuerpflichtiger bzw. RAS-Vertrag) oder schriftlich einen Bevollmächtigten in Lettland benennen, der die RAS-Teilnahme übernimmt. Seit 12.08.2026 verlangt zusätzlich Art. 45 PPWR beim Fernabsatz in Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung einen Bevollmächtigten – die nationale Verankerung/Registerpraxis dazu ist in Lettland noch in Arbeit.
- Grenzüberschreitend:
- Für ausländische Onlinehändler gelten laut VVD dieselben Pflichten wie für lettische Unternehmen. Besonderheit: Lettland vergibt derzeit keine EPR-Registrierungsnummern – als Nachweis gegenüber Marktplätzen dient praktisch der Apsaimniekotājs-Vertrag bzw. der Eintrag in der VVD-Liste der DRN-befreiten Unternehmen. Wer trotz Pflicht (ab 300 kg/Jahr) nicht am RAS-System teilnimmt, zahlt die DRN in doppelter Höhe (bei Pfandverpackungen: vierfach).
- Kosten:
- DRN-Sätze je Material stehen in Anlage 7 des DRN-Gesetzes (EUR/kg; aktuelle Beträge nur über likumi.lv/VID einsehbar – hier bewusst nicht beziffert). Bei RAS-Teilnahme statt Steuer: vertragliche Entgelte des Apsaimniekotājs (Zaļā josta wirbt mit ,100 % DRN-Befreiung'). Bei Pflichtverstoß: doppelter DRN-Satz, bei Pfandverpackungen vierfacher Satz.
- Fristen:
- DRN-Quartalsbericht im VID EDS bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats, Zahlung bis zum 23.; Jahresmelder (Steuer bis 142,29 €/Jahr) bis 20.01. Die RAS-Befreiung wirkt nicht rückwirkend – Vertrag rechtzeitig vor Jahres-/Quartalsbeginn schließen.
Typische Schritte
- Jahresmenge des in Lettland anfallenden Verpackungsmaterials ermitteln (300-kg-Schwelle prüfen; Aufzeichnungen sind in jedem Fall Pflicht).
- Ab 300 kg/Jahr: Vertrag mit einem lizenzierten Apsaimniekotājs schließen (etablierte Anbieter: Latvijas Zaļais punkts, Zaļā josta; vollständige Liste im VVD-Registerportal) – oder eigenes System vom VVD genehmigen lassen.
- DRN-Befreiung sicherstellen: Sie greift erst mit Vertrag und Aufnahme in den VVD-Befreiungsbeschluss; Stichtage des Anbieters beachten (z. B. Latvijas Zaļais punkts: Vertragsschluss bis 10.11. für Befreiung ab 01.01.).
- Ohne Befreiung: Verpackungsmengen je Material quartalsweise im VID-System EDS deklarieren (bis zum 20. des Folgemonats) und DRN zahlen (bis zum 23.).
- Ohne Niederlassung in Lettland: direkte VID-Registrierung oder schriftliche Bevollmächtigung eines Vertreters in Lettland regeln.
- Vertrags-/Befreiungsnachweis dokumentieren und bei Marktplatz-Anfragen (EPR-Prüfungen) verwenden.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: VVD – Iepakotāji un to pienākumi (Definition inkl. ausländischer Fernverkäufer, 300-kg-Schwelle, drei Erfüllungswege, VID-Fristen 20./23., doppelte/vierfache Sätze, keine EPR-Nummern, Bevollmächtigten-Option) (abgerufen 2026-09-01) · VVD – Extended producer responsibility (RAS-Systeme, DRN-Befreiung, TULPE-Verfahren für Apsaimniekotāji) (abgerufen 2026-09-01) · Likumi.lv – Dabas resursu nodokļa likums (Art. 8 Abs. 1.2: Teilnahmepflicht ab 300 kg/Jahr; Abs. 1.3: doppelter Steuersatz; Anlage 7: Verpackungssätze) (abgerufen 2026-09-01) · VVD – Pfandverpackungen: Teilnahmepflicht am Pfandsystem ab 150 kg/Jahr (Abgrenzung zum RAS-System) (abgerufen 2026-09-01) · Latvijas Zaļais punkts – FAQ zur DRN (300-kg-Pflicht, Befreiungs-Timing: Vertrag bis 10.11. für Befreiung ab 01.01.) (abgerufen 2026-09-01) · Komercreģistrs – Iepakojuma nodoklis 2026 un PPWR (PPWR schafft keine EU-Verpackungssteuer; nationales DRN-System gilt fort; PPWR-Dokumentationspflichten seit 12.08.2026) (abgerufen 2026-09-01)
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