Verpackungspflichten in Irland (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: European Union (Packaging) Regulations 2014 (S.I. No. 282/2014), zuletzt wesentlich geändert durch die European Union (Packaging) (Amendment) Regulations 2022 (S.I. No. 659/2022): Seit 01.01.2023 müssen 'Major Producers' zwingend Mitglied eines approved body sein; die frühere Selbst-Compliance über die Local Authorities wurde abgeschafft.
Repak ist das einzige staatlich zugelassene Verpackungs-Compliance-System Irlands; die Zulassung wurde 2025/2026 für 10 Jahre erneuert (gültig 01.01.2026 bis 30.09.2035, Reviews H1 2029 und H1 2032) und ausdrücklich auf die PPWR-Umstellung ausgerichtet. Vollzug durch die Local Authorities (koordiniert über die WERLA-Regionalbehörden). Für Einweg-Getränkeflaschen (PET) und Dosen gilt seit Februar 2024 zusätzlich das Pfandsystem Re-turn; DRS-Verpackungen sind im Repak-Tarif 2026 als 'Non DRS'-Kategorien getrennt ausgewiesen. Welche irische Stelle das PPWR-Produzentenregister (Art. 44) betreiben wird, war zum Prüfdatum noch nicht offiziell benannt.
Verpackungs-EPR (Irland)
Wer verpackte Waren erstmals auf den irischen Markt bringt (auch Versandverpackungen im Onlinehandel), fällt unter die Packaging Regulations 2014. 'Major Producers' – Unternehmen mit mehr als 1 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr in Irland – müssen seit 01.01.2023 dem einzigen zugelassenen System Repak beitreten und Verpackungsstatistiken melden. Seit 12.08.2026 gelten daneben die PPWR-Pflichten (Registrierung nach Art. 44, Bevollmächtigter für Fernverkäufer nach Art. 45) ohne Mengenschwelle.
- Bevollmächtigter:
- Die irischen Packaging Regulations selbst kennen keine nationale Bevollmächtigten-Pflicht. Seit 12.08.2026 verlangt aber Art. 45 PPWR, dass Fernverkäufer ohne Niederlassung in Irland einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten für die EPR-Pflichten benennen – ohne Mengenschwelle. Welche irische Stelle das PPWR-Produzentenregister führen wird, war zum Prüfdatum noch nicht benannt; Branchenquellen zufolge läuft die nationale Umsetzung (u. a. Auslaufen der 10-Tonnen-Schwelle für die Registrierungspflicht) seit August 2026. Entwicklung beobachten und Bevollmächtigten vorsorglich mandatieren.
- Grenzüberschreitend:
- Ausländische Onlinehändler, die direkt an irische Endkunden liefern, gelten nach der PPWR-Produzentendefinition als Produzent für diese Verpackungen. Oberhalb der nationalen Schwelle (1 Mio. € Umsatz und 10 t Verpackungen in Irland) besteht Repak-Beitrittspflicht als 'Major Producer'. Unterhalb der Schwelle greifen seit 12.08.2026 dennoch die PPWR-Pflichten (Registrierung, Bevollmächtigter); Plattformen und Fulfilment-Dienstleister müssen nach der PPWR künftig die Konformität ihrer Händler prüfen. Bei Nichtbeachtung drohen Durchsetzungsmaßnahmen der Local Authorities und bis zu 6 Jahre Nachzahlungen ('back fees') bei verspätetem Repak-Beitritt.
- Kosten:
- Repak-Entgelte 2026 je Tonne und Material, differenziert nach Rolle in der Lieferkette; für Brandholder/Importeure z. B. 41,60 €/t (Papier/Karton, recycelt), 165,70 €/t (recycelbarer Kunststoff), 616,22 €/t (nicht recycelbarer Kunststoff), 19,14 €/t (Glas). Scheduled Membership (nur für stationäre Direkthändler ohne Import/Eigenmarke) als umsatzabhängige Pauschale. Bis zu 6 Jahre back fees bei verspätetem Beitritt.
- Fristen:
- Beitrittspflicht ab Erreichen der Major-Producer-Schwelle (auch bei absehbarem Überschreiten im Folgejahr); Statistikmeldungen jeweils Februar und August. PPWR-Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten gelten seit 12.08.2026.
Typische Schritte
- Prüfen, ob die Schwelle 'Major Producer' erreicht wird: Jahresumsatz über 1 Mio. € UND mehr als 10 t Verpackungen (inkl. Versandverpackungen) auf dem irischen Markt.
- Als Major Producer der Repak beitreten (Regular Membership für Brandholder/Importeure; Antrag online auf repak.ie, 'Fast Track'-Option verfügbar).
- Verpackungsstatistiken halbjährlich einreichen: im Februar (Juli–Dezember des Vorjahres) und im August (Januar–Juni des laufenden Jahres).
- Bei verspätetem Beitritt mögliche Nachzahlungen (back fees, bis zu 6 Jahre) einkalkulieren.
- Ohne Niederlassung in Irland: PPWR-Bevollmächtigten (Art. 45) benennen und die Benennung dokumentieren.
- Die Einrichtung des irischen PPWR-Produzentenregisters (Art. 44) beobachten und Registrierung nachholen, sobald verfügbar.
- Beim Verkauf von Getränken in PET-Flaschen oder Dosen zusätzlich die Pflichten des Pfandsystems Re-turn prüfen.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: Repak – Regular Member Guide 2026 (Schwellen, Fees 2026, Statistik-Termine, back fees) (abgerufen 2026-09-01) · Irish Statute Book – S.I. No. 659/2022 European Union (Packaging) (Amendment) Regulations 2022 (abgerufen 2026-09-01) · gov.ie – Minister Dillon approves 10-year licence for Repak (01.01.2026–30.09.2035) (abgerufen 2026-09-01) · Lexology – Important Changes for 'Major Producers' (Abschaffung der Selbst-Compliance zum 01.01.2023) (abgerufen 2026-09-01) · Pincvision (Dienstleisterquelle) – Auslaufen der 10-Tonnen-Schwelle für Registrierungspflichten ab August 2026 (PPWR) (abgerufen 2026-09-01) · Repax (Dienstleisterquelle) – PPWR-Produzentenregister/Bevollmächtigter in Irland, Betreiber noch offen (abgerufen 2026-09-01) · Gramta (Dienstleisterquelle) – Überblick EPR Irland inkl. Re-turn-Pfandsystem (Start Februar 2024) (abgerufen 2026-09-01)
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