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Verpackungspflichten in Litauen (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalPakuočių ir pakuočių atliekų tvarkymo įstatymas (Gesetz über Verpackungen und Verpackungsabfälle) und Mokesčio už aplinkos teršimą įstatymas (Umweltverschmutzungssteuer-Gesetz); zentrale Registrierung und Mengenbuchführung im IT-System GPAIS. Die nationale PPWR-Anpassungsnovelle (Verpackungsgesetz + drei Begleitgesetze) ist eingebracht, aber noch nicht abgeschlossen; der Sanktionsrahmen muss bis 12.02.2027 stehen.

Litauen verlangt von ALLEN Gamintojai/Importuotojai – mengenunabhängig und ausdrücklich auch von ausländischen Fernverkäufern – die Registrierung im GPAIS-Produzentenverzeichnis (Sąvadas) und laufende Verpackungsbuchführung. Seit 2025 ist die Teilnahme an der Verpackungsabfall-Bewirtschaftung Pflicht (lizenzierte Organisation oder Einzelsystem, inkl. Finanzbeiträgen für den kommunalen Sammelstrom); die bloße Zahlung der Verschmutzungssteuer ersetzt die Teilnahme nicht mehr. Steuer-/Teilnahme-Ausnahme nur bis 0,5 t Verpackungen pro Jahr – GPAIS-Registrierung und Buchführung bleiben auch dann Pflicht. Nur noch zwei Organisationen sind lizenziert (Žaliasis taškas, Gamtos ateitis); die Lizenz der VšĮ Pakuočių tvarkymo organizacija (PTO) wurde entzogen. Das Pfandsystem (užstato sistema) ist separat.

Verpackungs-EPR: GPAIS-Registrierung, Buchführung & Organisationsbeitritt (Litauen)

Wer verpackte Waren erstmals auf den litauischen Markt bringt – auch per Fernabsatz aus dem Ausland –, muss sich VOR dem Inverkehrbringen im GPAIS-Produzentenverzeichnis registrieren, dort fortlaufend Verpackungsbuchführung führen (mindestens quartalsweise) und die Verwertungspflichten erfüllen: ab mehr als 0,5 t/Jahr über einen Vertrag mit einer lizenzierten Organisation (Žaliasis taškas oder Gamtos ateitis) oder ein genehmigtes Einzelsystem. Bei Nichterfüllung greift die Umweltverschmutzungssteuer.

Bevollmächtigter
Laut GPAIS-FAQ müssen ausländische Unternehmen, die per Fernabsatz auf den litauischen Markt verkaufen, einen in Litauen registrierten Bevollmächtigten (įgaliotasis atstovas) benennen, der die GPAIS-Registrierung und -Pflichten übernimmt (Anmeldung mit litauischer E-Signatur; GPAIS stellt Verfahren für die Vertretung ausländischer Firmen bereit). Seit 12.08.2026 deckt sich das mit der Bevollmächtigtenpflicht aus Art. 45 PPWR beim Fernabsatz ohne Niederlassung.
Grenzüberschreitend
Die GPAIS-Registrierungspflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Sitz – ausdrücklich auch für Fernverkäufer. Die 0,5-t-Schwelle befreit nur von Verschmutzungssteuer und Organisationsteilnahme (ohne Einweg-Pfandverpackungen und Mehrwegverpackungen), NICHT von Registrierung und Buchführung. Achtung Rechtsänderung: Das Umweltministerium rät Unternehmen mit bis zu 0,5 t/Jahr, mit der Organisationswahl für 2027 zu warten, bis der Seimas die PPWR-Anpassung beschlossen hat. Im Novellenentwurf sind Bußgelder von 800–2.000 € für nicht konforme Verpackungen vorgesehen.
Kosten
Entgelte der lizenzierten Organisationen nach Vertrag (nicht öffentlich pauschal belegbar); dazu seit 2025 verpflichtende Finanzbeiträge für die Bewirtschaftung des kommunalen Verpackungsstroms. Die Umweltverschmutzungssteuer wirkt als Sanktion bei Nichterfüllung; laut Žaliasis taškas wird seit 2025 nicht recycelter Kunststoff mit 0,80 €/kg besteuert und frühere Steuerbefreiungen bei bloßer Zielerfüllung entfielen.
Fristen
Registrierung vor dem Inverkehrbringen; GPAIS-Quartalszusammenfassungen binnen 30 Kalendertagen nach Quartalsende; Jahresbericht Anfang des Folgejahres. PPWR-Produzentendefinition gilt seit 12.08.2026; nationale Sanktionsnovelle bis 12.02.2027 erwartet.

Typische Schritte

  1. Vor dem ersten Verkauf nach Litauen: Registrierung im GPAIS-Sąvadas als Gamintojas/Importuotojas (Kategorie Verpackungen) – ohne Niederlassung über den litauischen Bevollmächtigten.
  2. Verpackungsbuchführung in GPAIS einrichten (Journal mindestens einmal pro Quartal aktualisieren) und Quartalszusammenfassungen binnen 30 Tagen nach Quartalsende bestätigen (30.04., 30.07., 30.10., 30.01.).
  3. Jahresmenge prüfen: über 0,5 t Verpackungen/Jahr → Vertrag mit lizenzierter Organisation (Žaliasis taškas oder Gamtos ateitis) schließen oder Einzelsystem organisieren; bis 0,5 t → nur Registrierung + Buchführung.
  4. GPAIS-Jahresbericht zu Beginn des Folgejahres erstellen und einreichen (laut Dienstleisterangaben bis Ende Januar, Einreichung zur Bewertung bis Mitte Februar).
  5. Die laufende PPWR-Novelle beobachten (u. a. mögliche Neuregelung für Mengen bis 0,5 t ab 2027; Sanktionsrahmen bis 12.02.2027).
  6. GPAIS-Registrierungsnachweis bei genutzten Marktplätzen hinterlegen.

Quellen: GPAIS – Dažniausiai užduodami klausimai (Registrierungspflicht unabhängig von Größe/Sitz inkl. Fernverkäufer, Bevollmächtigter für ausländische Firmen, Buchführung mind. quartalsweise, 0,5-t-Ausnahme nur für Steuer/Teilnahme) (abgerufen 2026-09-01) · Aplinkos ministerija – Empfehlung an Unternehmen bis 0,5 t: Organisationswahl für 2027 zurückstellen, bis die PPWR-Anpassungsgesetze beschlossen sind (Registrierungs- und Buchführungspflicht bleibt) (abgerufen 2026-09-01) · Žaliasis taškas – Gesetzesänderungen ab 2025 (Pflichtteilnahme mit Finanzbeiträgen statt Steuer-Wahlrecht, GPAIS-Registrierung für alle, 0,80 €/kg auf nicht recycelten Kunststoff) (abgerufen 2026-09-01) · Teisė.pro – Rechtslage nach PPWR-Geltungsbeginn (nur zwei lizenzierte Organisationen, 0,5-t-Ausnahme, Novelle offen, Sanktionsrahmen bis 12.02.2027, geplante Bußgelder 800–2.000 €; Stand 27.08.2026) (abgerufen 2026-09-01) · Aplinkos apsaugos agentūra – Lizenz der VšĮ Pakuočių tvarkymo organizacija (PTO) entzogen (Lizenz Nr. 003; zuvor seit 26.08.2022 ausgesetzt) (abgerufen 2026-09-01) · ComplyMarket – Lithuania Packaging EPR (GPAIS-Fristen: Quartalszusammenfassungen 30.04./30.07./30.10./30.01., Jahresbericht Januar/Februar, 0,5-t-Steuerbefreiung) (abgerufen 2026-09-01)

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