Verpackungspflichten in Litauen (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Pakuočių ir pakuočių atliekų tvarkymo įstatymas (Gesetz über Verpackungen und Verpackungsabfälle) und Mokesčio už aplinkos teršimą įstatymas (Umweltverschmutzungssteuer-Gesetz); zentrale Registrierung und Mengenbuchführung im IT-System GPAIS. Die nationale PPWR-Anpassungsnovelle (Verpackungsgesetz + drei Begleitgesetze) ist eingebracht, aber noch nicht abgeschlossen; der Sanktionsrahmen muss bis 12.02.2027 stehen.
Litauen verlangt von ALLEN Gamintojai/Importuotojai – mengenunabhängig und ausdrücklich auch von ausländischen Fernverkäufern – die Registrierung im GPAIS-Produzentenverzeichnis (Sąvadas) und laufende Verpackungsbuchführung. Seit 2025 ist die Teilnahme an der Verpackungsabfall-Bewirtschaftung Pflicht (lizenzierte Organisation oder Einzelsystem, inkl. Finanzbeiträgen für den kommunalen Sammelstrom); die bloße Zahlung der Verschmutzungssteuer ersetzt die Teilnahme nicht mehr. Steuer-/Teilnahme-Ausnahme nur bis 0,5 t Verpackungen pro Jahr – GPAIS-Registrierung und Buchführung bleiben auch dann Pflicht. Nur noch zwei Organisationen sind lizenziert (Žaliasis taškas, Gamtos ateitis); die Lizenz der VšĮ Pakuočių tvarkymo organizacija (PTO) wurde entzogen. Das Pfandsystem (užstato sistema) ist separat.
Verpackungs-EPR: GPAIS-Registrierung, Buchführung & Organisationsbeitritt (Litauen)
Wer verpackte Waren erstmals auf den litauischen Markt bringt – auch per Fernabsatz aus dem Ausland –, muss sich VOR dem Inverkehrbringen im GPAIS-Produzentenverzeichnis registrieren, dort fortlaufend Verpackungsbuchführung führen (mindestens quartalsweise) und die Verwertungspflichten erfüllen: ab mehr als 0,5 t/Jahr über einen Vertrag mit einer lizenzierten Organisation (Žaliasis taškas oder Gamtos ateitis) oder ein genehmigtes Einzelsystem. Bei Nichterfüllung greift die Umweltverschmutzungssteuer.
- Bevollmächtigter:
- Laut GPAIS-FAQ müssen ausländische Unternehmen, die per Fernabsatz auf den litauischen Markt verkaufen, einen in Litauen registrierten Bevollmächtigten (įgaliotasis atstovas) benennen, der die GPAIS-Registrierung und -Pflichten übernimmt (Anmeldung mit litauischer E-Signatur; GPAIS stellt Verfahren für die Vertretung ausländischer Firmen bereit). Seit 12.08.2026 deckt sich das mit der Bevollmächtigtenpflicht aus Art. 45 PPWR beim Fernabsatz ohne Niederlassung.
- Grenzüberschreitend:
- Die GPAIS-Registrierungspflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Sitz – ausdrücklich auch für Fernverkäufer. Die 0,5-t-Schwelle befreit nur von Verschmutzungssteuer und Organisationsteilnahme (ohne Einweg-Pfandverpackungen und Mehrwegverpackungen), NICHT von Registrierung und Buchführung. Achtung Rechtsänderung: Das Umweltministerium rät Unternehmen mit bis zu 0,5 t/Jahr, mit der Organisationswahl für 2027 zu warten, bis der Seimas die PPWR-Anpassung beschlossen hat. Im Novellenentwurf sind Bußgelder von 800–2.000 € für nicht konforme Verpackungen vorgesehen.
- Kosten:
- Entgelte der lizenzierten Organisationen nach Vertrag (nicht öffentlich pauschal belegbar); dazu seit 2025 verpflichtende Finanzbeiträge für die Bewirtschaftung des kommunalen Verpackungsstroms. Die Umweltverschmutzungssteuer wirkt als Sanktion bei Nichterfüllung; laut Žaliasis taškas wird seit 2025 nicht recycelter Kunststoff mit 0,80 €/kg besteuert und frühere Steuerbefreiungen bei bloßer Zielerfüllung entfielen.
- Fristen:
- Registrierung vor dem Inverkehrbringen; GPAIS-Quartalszusammenfassungen binnen 30 Kalendertagen nach Quartalsende; Jahresbericht Anfang des Folgejahres. PPWR-Produzentendefinition gilt seit 12.08.2026; nationale Sanktionsnovelle bis 12.02.2027 erwartet.
Typische Schritte
- Vor dem ersten Verkauf nach Litauen: Registrierung im GPAIS-Sąvadas als Gamintojas/Importuotojas (Kategorie Verpackungen) – ohne Niederlassung über den litauischen Bevollmächtigten.
- Verpackungsbuchführung in GPAIS einrichten (Journal mindestens einmal pro Quartal aktualisieren) und Quartalszusammenfassungen binnen 30 Tagen nach Quartalsende bestätigen (30.04., 30.07., 30.10., 30.01.).
- Jahresmenge prüfen: über 0,5 t Verpackungen/Jahr → Vertrag mit lizenzierter Organisation (Žaliasis taškas oder Gamtos ateitis) schließen oder Einzelsystem organisieren; bis 0,5 t → nur Registrierung + Buchführung.
- GPAIS-Jahresbericht zu Beginn des Folgejahres erstellen und einreichen (laut Dienstleisterangaben bis Ende Januar, Einreichung zur Bewertung bis Mitte Februar).
- Die laufende PPWR-Novelle beobachten (u. a. mögliche Neuregelung für Mengen bis 0,5 t ab 2027; Sanktionsrahmen bis 12.02.2027).
- GPAIS-Registrierungsnachweis bei genutzten Marktplätzen hinterlegen.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: GPAIS – Dažniausiai užduodami klausimai (Registrierungspflicht unabhängig von Größe/Sitz inkl. Fernverkäufer, Bevollmächtigter für ausländische Firmen, Buchführung mind. quartalsweise, 0,5-t-Ausnahme nur für Steuer/Teilnahme) (abgerufen 2026-09-01) · Aplinkos ministerija – Empfehlung an Unternehmen bis 0,5 t: Organisationswahl für 2027 zurückstellen, bis die PPWR-Anpassungsgesetze beschlossen sind (Registrierungs- und Buchführungspflicht bleibt) (abgerufen 2026-09-01) · Žaliasis taškas – Gesetzesänderungen ab 2025 (Pflichtteilnahme mit Finanzbeiträgen statt Steuer-Wahlrecht, GPAIS-Registrierung für alle, 0,80 €/kg auf nicht recycelten Kunststoff) (abgerufen 2026-09-01) · Teisė.pro – Rechtslage nach PPWR-Geltungsbeginn (nur zwei lizenzierte Organisationen, 0,5-t-Ausnahme, Novelle offen, Sanktionsrahmen bis 12.02.2027, geplante Bußgelder 800–2.000 €; Stand 27.08.2026) (abgerufen 2026-09-01) · Aplinkos apsaugos agentūra – Lizenz der VšĮ Pakuočių tvarkymo organizacija (PTO) entzogen (Lizenz Nr. 003; zuvor seit 26.08.2022 ausgesetzt) (abgerufen 2026-09-01) · ComplyMarket – Lithuania Packaging EPR (GPAIS-Fristen: Quartalszusammenfassungen 30.04./30.07./30.10./30.01., Jahresbericht Januar/Februar, 0,5-t-Steuerbefreiung) (abgerufen 2026-09-01)
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Kostenlosen Check startenRechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.