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Verpackungspflichten in Zypern (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalGesetz über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2002 (Ν. 32(Ι)/2002), mehrfach geändert (u. a. Ν. 163(Ι)/2017, Ν. 105(Ι)/2021); die erweiterte Herstellerverantwortung ist über Art. 11 des Abfallgesetzes (Ν. 185(Ι)/2011) verankert.

Zuständig ist das Τμήμα Περιβάλλοντος (Department of Environment) im Landwirtschafts- und Umweltministerium. Einziges lizenziertes Kollektivsystem für Verpackungen ist Green Dot Cyprus (dritte Wiederzulassung vom 19.06.2020, formal gültig bis 30.06.2026 – eine öffentliche Bestätigung der Verlängerung lag zum Prüfdatum nicht vor, Status verifizieren). Das Verpackungsgesetz enthält keine Bagatellschwelle; laut Green-Dot-FAQ sind alle sechs Kategorien von Inverkehrbringern unabhängig von der Menge erfasst. Ein zentrales öffentliches Verpackungs-Produzentenregister unter eigener Marke besteht nicht; Registrierung und Meldung laufen über das lizenzierte System und das Τμήμα Περιβάλλοντος.

Verpackungs-EPR (Zypern)

Wer verpackte Waren auf den zyprischen Markt bringt (Hersteller, Importeure, Händler mit Eigenmarken, auch Versandverpackungen im Onlinehandel), muss die Verwertung seiner Verpackungen nach Ν. 32(Ι)/2002 sicherstellen – praktisch durch Beitritt zum einzigen lizenzierten Kollektivsystem Green Dot Cyprus – und jährlich die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen deklarieren. Eine Mengen-Bagatellschwelle ist nicht vorgesehen.

Bevollmächtigter
Im zyprischen Verpackungsgesetz Ν. 32(Ι)/2002 ist keine eigene Bevollmächtigten-Pflicht für ausländische Fernverkäufer belegt. Seit 12.08.2026 verlangt aber Art. 45 PPWR unmittelbar, dass Fernverkäufer ohne Niederlassung in Zypern einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten für die EPR-Pflichten benennen. Wie Zypern das PPWR-Produzentenregister (Art. 44) umsetzt, war zum Prüfdatum nicht öffentlich dokumentiert – Entwicklung beim Τμήμα Περιβάλλοντος beobachten.
Grenzüberschreitend
Ausländische Onlinehändler mit Direktverkauf an zyprische Endkunden fallen unter die Produzentenpflichten (Kategorie 'Import verpackter Waren zum Verkauf'); die Green-Dot-FAQ nennt keine Mengenschwelle. Der praktikable Weg ist der Beitritt zu Green Dot Cyprus über einen Bevollmächtigten. Verstöße sind nach Art. 26 Ν. 32(Ι)/2002 strafbewehrt. Zu beachten: Nach der PPWR dürfen Kennzeichen zur PRO-Mitgliedschaft (wie das Green-Dot-Symbol) künftig nicht mehr auf der Verpackung verlangt bzw. verwendet werden – Kennzeichnungsumstellung beobachten.
Kosten
Systembeitrag je Kilogramm nach Materialart (Papier/Karton, Kunststoff, Metall, Glas); die Tarife werden jährlich vom System festgelegt und sind nicht vollständig öffentlich – laut Green-Dot-FAQ liegen sie im europäischen Mittelfeld. Beitritts-/Eintrittsgebühren: keine belastbare öffentliche Angabe.
Fristen
Beitritt vor bzw. mit Aufnahme des Inverkehrbringens; jährliche Mengenerklärung (laut Dienstleisterangaben bis Ende Februar). PPWR-Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten gelten seit 12.08.2026.

Typische Schritte

  1. Prüfen, ob eine der sechs Pflichtkategorien der Green-Dot-FAQ erfüllt ist (u. a. Verpacken für den zyprischen Markt, Import verpackter Waren zum Weiterverkauf oder Eigenverbrauch, Eigenmarken-Handel, Serviceverpackungen, verpackte Werbeartikel).
  2. Green Dot Cyprus beitreten (Mitglied oder Aktionär) und Beitrittsvertrag abschließen.
  3. Jährliche Verpackungserklärung (Mengen je Material) einreichen; laut Dienstleisterangaben bis Ende Februar für das Vorjahr (Frist offiziell verifizieren).
  4. Ohne Niederlassung in Zypern: PPWR-Bevollmächtigten (Art. 45) benennen und die Benennung dokumentieren.
  5. Verlängerungsstatus der Green-Dot-Lizenz (formal bis 30.06.2026) und die zyprische Umsetzung des PPWR-Produzentenregisters beobachten.

Anbieter für diese Pflicht

Quellen: CyLaw – Ο περί Συσκευασιών και Αποβλήτων Συσκευασιών Νόμος 32(Ι)/2002 (konsolidiert; EPR-Verweis auf Art. 11 Abfallgesetz, Art. 26 Sanktionen) (abgerufen 2026-09-01) · Green Dot Cyprus – FAQ der verpflichteten Unternehmen (sechs Pflichtkategorien, keine Mengenschwelle, Jahresdeklaration) (abgerufen 2026-09-01) · Green Dot Cyprus – Operating License (dritte Wiederzulassung 19.06.2020, gültig bis 30.06.2026) (abgerufen 2026-09-01) · Green Dot Cyprus – Gesetzlicher und institutioneller Rahmen (Ν. 32(Ι)/2002 und Änderungen) (abgerufen 2026-09-01) · amavat (Dienstleisterquelle) – EPR Zypern für E-Commerce (Jahresdeklaration bis 29.02., Gebühren je kg/Material, PPWR-Bevollmächtigter) (abgerufen 2026-09-01) · Repax (Dienstleisterquelle) – Producer-Register beim Department of Environment, keine Bagatellschwelle (abgerufen 2026-09-01) · Lorax EPI (Fachquelle) – PPWR und das Ende der Green-Dot-Kennzeichnungspflicht (u. a. Zypern) (abgerufen 2026-09-01)

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Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.