Verpackungspflichten in Slowenien (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Uredba o embalaži in odpadni embalaži (Ur. l. RS št. 54/21, mit Änderungen): Herstellerdefinition inkl. ausländischer Fernverkäufer (čl. 3), Registrierung (čl. 14), Meldepflichten (čl. 16), Pflicht zur Entsorgungsvorsorge über DROE oder Individualsystem (čl. 29–32); Rahmen: Zakon o varstvu okolja ZVO-2 (Ur. l. RS št. 44/22) mit reformierter erweiterter Herstellerverantwortung (PRO)
Slowenien steckt in einer EPR-Reform: ZVO-2 sieht je Abfallstrom eine einzige Non-Profit-PRO-Organisation vor, die Umsetzung hat sich u. a. durch eine Verfassungsprüfung verzögert. Laut Ministeriums-Klarstellung vom April 2026 erfolgt der Übergang schrittweise; der Vollbetrieb des neuen Systems (Kostenübernahme durch Hersteller) wird erst für ca. 2028 erwartet. Bis dahin gilt das bestehende DROE-System der Uredba weiter – aktuell 7 Gesellschaften, deren Übernahmeanteile die Regierung quartalsweise festlegt.
Verpackungs-EPR (Slowenien)
Wer Verpackungen in Slowenien in Verkehr bringt – ausdrücklich auch ausländische Unternehmen, die verpackte Ware per Fernabsatz direkt an slowenische Endnutzer verkaufen –, muss sich in die Evidenca proizvajalcev (Herstellerverzeichnis) bei der Umweltagentur ARSO eintragen, Mengen melden und die Entsorgung über eine DROE (družba za ravnanje z odpadno embalažo) oder ein genehmigtes Individualsystem sicherstellen. Es gibt keine Bagatellgrenze für die Registrierung.
- Behörde:
- ARSO (Agencija RS za okolje)
- Register:
- Evidenca proizvajalcev – embalaža (ARSO)
- Bevollmächtigter:
- Hersteller, die ein „tuje podjetje“ (ausländisches Unternehmen) sind, müssen nach čl. 29(5) der Uredba per schriftlicher Vollmacht einen pooblaščeni zastopnik (Bevollmächtigten) mit Sitz in Slowenien bestellen (Definition čl. 3 t. 28); dieser führt die Registrierung durch und erfüllt die PRO-Pflichten. Zusätzlich gilt seit 12.08.2026 die Bevollmächtigtenpflicht nach Art. 45 PPWR beim Fernabsatz ohne Niederlassung.
- Grenzüberschreitend:
- Die Herstellerdefinition (čl. 3 t. 36) erfasst ausdrücklich ausländische Unternehmen, die verpackte Ware über Mittel der Fernkommunikation direkt an Endnutzer in Slowenien verkaufen – unabhängig vom Kanal. Der Eintrag in die Evidenca proizvajalcev erfolgt für sie zwingend über den pooblaščeni zastopnik. Unter 1.000 kg Verpackungen/Jahr ist eine pauschale Kostenbeteiligung möglich (čl. 31(5)); von Registrierung und Systempflicht befreit das nicht.
- Kosten:
- Embalažnina nach DROE-Vertrag (material- und mengenabhängig, keine einheitlichen öffentlichen Tarife); unter 1.000 kg/Jahr pauschale Kostenbeteiligung möglich (čl. 31(5) Uredba).
- Fristen:
- Eintrag binnen 30 Tagen nach Tätigkeitsbeginn; die Übernahmeanteile der DROE legt die Regierung quartalsweise per Sklep fest (zuletzt für Q3/2026); PPWR-Bevollmächtigtenpflicht seit 12.08.2026; ZVO-2-Novelle zur PPWR-Anpassung war mit Frist 13.08.2026 in Arbeit.
Typische Schritte
- Prüfen, ob Herstellerstatus vorliegt (Abpacker, Importeur verpackter Ware, Hersteller von Serviceverpackungen – oder ausländischer Fernverkäufer nach čl. 3 t. 36).
- Ohne Sitz in Slowenien: pooblaščeni zastopnik mit Sitz in Slowenien schriftlich bevollmächtigen (Pflicht nach čl. 29(5)).
- Registrierung in der Evidenca proizvajalcev über die ARSO-Anwendung „Embalaža“ binnen 30 Tagen nach Tätigkeitsbeginn (čl. 14).
- Vertrag mit einer DROE schließen (aktuell 7 Gesellschaften: Slopak, Interzero, Dinos, Surovina, Recikel, Embakom, Tisa) oder Individualsystem nach čl. 32 einrichten.
- Laufende Mengenevidenz führen; Mengen an die DROE laut Vertrag melden (die DROE meldet an ARSO); im Individualsystem elektronisch an ARSO nach deren Anleitung berichten.
- EPR-Reform beobachten: Übergang auf die neue PRO-Organisation nach ZVO-2 (Vollbetrieb ca. 2028 erwartet) kann Vertrags- und Meldewege ändern.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: Uradni list RS – Uredba o embalaži in odpadni embalaži (54/2021): čl. 3, 14, 16, 29–32 (abgerufen 2026-09-01) · Racunovodja – Vpis v evidenco proizvajalcev (Registrierung über ARSO-App, Pflicht des pooblaščeni zastopnik für tuja podjetja) (abgerufen 2026-09-01) · Racunovodja – Änderungsuredba (seit 2022 übernimmt die DROE die laufende Meldung für ihre Mitglieder) (abgerufen 2026-09-01) · ARSO – Anwendung „Embalaža“ (öffentlicher Einstieg zur Registrierung) (abgerufen 2026-09-01) · ARSO – Anleitung Herstellerbericht im Individualsystem (abgerufen 2026-09-01) · PISRS – Sklep über die Übernahmeanteile der DROE für Juli–September 2026 (7 Gesellschaften inkl. Tisa) (abgerufen 2026-09-01) · Skupnost občin Slovenije – Ministeriums-Klarstellung 04/2026 (schrittweiser Übergang, Vollbetrieb ca. 2028) (abgerufen 2026-09-01)
Wer kann das für dich erledigen? Alle Systeme & Bevollmächtigte für Slowenien im Vergleich →
Gilt das auch für dein Unternehmen? Prüfe deine konkrete Situation.
Kostenlosen Check startenRechtsinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen; Daten im Status „Entwurf“ sind noch nicht abschließend verifiziert.