Verpackungspflichten in Dänemark (2026)
EntwurfGeprüft am: 2026-09-01
EU-Rahmen: PPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026
National: Miljøbeskyttelsesloven i. V. m. der Emballagebekendtgørelse (Bekendtgørelse nr. 1146 vom 29.09.2025 über die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen); Registerführung durch Dansk Producentansvar (DPA)
Dänemark hat das Verpackungs-Producentenansvar erst zum 01.10.2025 scharf geschaltet (eines der letzten EU-Länder) – das System ist neu und wurde mit Blick auf die PPWR gebaut. Ein Register (DPA) deckt Haushalts- UND Gewerbeverpackungen ab; die Mitgliedschaft in einer Kollektivordnung ist für Verpackungen PFLICHT (keine reine Eigenerfüllung). Die Sammlung von Haushaltsverpackungen läuft über die Kommunen, deren Kosten die Produzenten über die Kollektivordnungen erstatten (Zuteilungsmodell). Unter 8 t Verpackungen/Jahr gibt es nur eine VEREINFACHTE Meldung (Sammelkategorie statt Materialaufschlüsselung) – keine Befreiung. Seit 12.08.2026 gilt zudem die PPWR-Produzentendefinition: Maßgeblich ist, wer die Verpackung in Auftrag gegeben/spezifiziert hat, nicht mehr der physische Markenaufdruck. Einwegkunststoff-Produkte (engangsplast) laufen über dasselbe DPA-Register, sind hier aber nicht gesondert abgedeckt.
Verpackungs-Producentenansvar: DPA-Registrierung & Kollektivordnung (Dänemark)
Wer Verpackungen bzw. verpackte Waren erstmals auf dem dänischen Markt bereitstellt – auch ausländische Onlinehändler im Direktvertrieb an dänische Endkunden –, muss sich im dänischen Produzentenregister (DPA) registrieren, PFLICHT-Mitglied einer Kollektivordnung sein und jährlich die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. EU-/EWR-Händler ohne dänische Niederlassung brauchen im Fernabsatz zwingend einen bemyndiget repræsentant (Bevollmächtigten) mit dänischer CVR-Nummer.
- Bevollmächtigter:
- In einem anderen EU-/EWR-Staat niedergelassene Unternehmen, die direkt an Endnutzer in Dänemark verkaufen (u. a. Onlinehandel/Fernabsatz), MÜSSEN einen Bevollmächtigten in Dänemark benennen: eine in Dänemark niedergelassene, im CVR aktiv registrierte juristische Person. Ablauf: Registrierung im DPA-Register anlegen, Anfrage an den Bevollmächtigten senden – nimmt er nicht binnen 7 Tagen an, verfällt die Anfrage und die Registrierung wird nicht genehmigt. Für Nicht-EU-/EWR-Unternehmen gilt die nationale Bevollmächtigtenpflicht laut DPA nur für Batterien; ohne dänische CVR-Nummer ist die Registrierung im Fernabsatz aber praktisch ebenfalls nur über einen dänischen Bevollmächtigten möglich (zusätzlich Art. 45 PPWR beachten).
- Grenzüberschreitend:
- Dänemark ist streng beim Marktzugang: Die Registrierung muss VOR dem Bereitstellen stehen (laut Miljøstyrelsen-FAQ spätestens 14 Tage vorher beantragt), und ohne genehmigte Registrierung samt Kollektivordnungs-Mitgliedschaft darf nicht verkauft werden. Die Pflicht trifft den, der die Verpackung erstmals in Dänemark bereitstellt – beim Direktversand aus dem Ausland also den Händler selbst, nicht den dänischen Kunden. Marktplätze verlangen EU-weit seit 12.08.2026 Registrierungsnachweise (Art. 45 Abs. 4 PPWR). Wichtig für die Meldung: Es zählen die tatsächlichen Jahresmengen; unter 8 t/Jahr genügt die vereinfachte Meldung in einer Mischkategorie.
- Kosten:
- Einmalige Registrierungsgebühr plus jährliche mengenbasierte DPA-Gebühr (Sätze werden jährlich vom Umweltministerium genehmigt; Rechner auf producentansvar.dk); dazu die Beiträge der gewählten Kollektivordnung (je kg, öko-moduliert nach Recyclingfähigkeit). Konkrete Beträge je nach Ordnung – Angebote vergleichen.
- Fristen:
- System scharf seit 01.10.2025 (volle Kostenverantwortung, Pflicht-Kollektivordnung). Registrierung vor Verkaufsstart (laut Miljøstyrelsen-FAQ spätestens 14 Tage vorher). Jahresmeldung der Ist-Mengen jeweils 01.01.–31.05. für das Vorjahr (Mengen 2026 also bis 31.05.2027). Seit 12.08.2026 gilt die PPWR-Produzentendefinition (Auftraggeber/Spezifizierer statt Markenaufdruck).
Typische Schritte
- Prüfen, welche Verpackungen in Dänemark erstmals bereitgestellt werden (Produkt-, Um-, Transport- und Versandverpackungen; Mehrweg gesondert).
- Kollektivordnung wählen und Mitglied werden – für Verpackungen Pflicht; zugelassen sind u. a. VANA, Emballageretur, ERP Denmark, Emballage Indberetning und RLG RENE (Liste bei DPA).
- Registrierung im DPA-Register über das Self-Service-Portal id.dpa-system.dk anlegen (ausländische Unternehmen mit Benutzername/Passwort statt MitID) – spätestens 14 Tage vor Verkaufsstart.
- Ohne dänische Niederlassung (EU/EWR, Fernabsatz): bemyndiget repræsentant mit dänischer CVR-Nummer benennen; Annahme der Anfrage binnen 7 Tagen sicherstellen.
- Erwartete Mengen je Verpackungskategorie bei der Registrierung angeben; ab dem Folgejahr die Ist-Mengen im Meldefenster 01.01.–31.05. melden (unter 8 t/Jahr vereinfacht).
- DPA-Registrierungsnummer dokumentieren und bei genutzten Marktplätzen hinterlegen.
Anbieter für diese Pflicht
Quellen: Dansk Producentansvar – Packaging (Producentenansvar für Verpackungen, Inkrafttreten 01.10.2025) (abgerufen 2026-09-01) · Dansk Producentansvar – Authorised representative (Pflicht für EU-/EWR-Fernverkäufer, CVR-Anforderung, 7-Tage-Annahmefrist) (abgerufen 2026-09-01) · Dansk Producentansvar – Compliance schemes (Pflichtmitgliedschaft für Verpackungen; Liste der Kollektivordnungen) (abgerufen 2026-09-01) · Dansk Producentansvar – Registration (Self-Service id.dpa-system.dk, Gebührenstruktur, Fernabsatz-Angabe) (abgerufen 2026-09-01) · Dansk Producentansvar – Packaging legislation (Bekendtgørelse nr. 1146 vom 29.09.2025, Registrierungshistorie ab 2024) (abgerufen 2026-09-01) · Miljøstyrelsen – FAQ Producentansvar for emballage (Registrierung 14 Tage vor Marktbereitstellung, Meldefenster 01.01.–31.05., 8-t-Vereinfachung, Produzentendefinition ab 12.08.2026) (abgerufen 2026-09-01)
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