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Verpackungspflichten in Ungarn (2026)

Entwurf

Geprüft am: 2026-09-01

EU-RahmenPPWR (EU) 2025/40, gilt seit 12.08.2026

NationalAbfallgesetz (Gesetz CLXXXV von 2012, ,Ht.') mit Konzessionsmodell; Regierungsverordnung 80/2023 (III. 14.) über die detaillierten Regeln des EPR-Systems; Regierungsverordnung 450/2023 (X. 4.) zum Pflichtpfandsystem (DRS); EPR-Gebührensätze per Ministerverordnung (Erhöhung zum 01.10.2025, Sätze für 2026 verkündet)

Ungarn betreibt seit 01.07.2023 ein Konzessionsmodell: MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. erfüllt als Konzessionsgesellschaft die EPR-Pflichten kraft Gesetzes kollektiv für alle Gyártó (,kollektive Erfüllung'); individuelle Erfüllung ist nur für einzelne Produktströme (Elektrogeräte, Industrie-/Fahrzeugbatterien, Fahrzeuge) möglich – nicht für Verpackungen. Es gilt eine doppelte Registrierung: zuerst im MOHU-Partnerportal, danach bei der országos hulladékgazdálkodási hatóság (nationale Abfallwirtschaftsbehörde, angesiedelt beim Komitatsamt Pest). Die frühere Umweltproduktabgabe (környezetvédelmi termékdíj) wurde für Verpackungen zum 01.01.2025 abgeschafft (nur Kunststofftragetaschen bleiben als ,sonstige Kunststoffprodukte' abgabepflichtig); seither ist die EPR-Gebühr die zentrale Abgabe. Für Getränke in Einwegverpackungen (0,1–3 l) gilt zusätzlich das Pflichtpfandsystem (DRS) über MOHU (REpont).

Verpackungs-EPR: MOHU- und Behördenregistrierung plus EPR-Gebühr (Ungarn)

Wer verpackte Waren auf den ungarischen Markt bringt – ausdrücklich auch aus dem Ausland per E-Commerce direkt an ungarische Haushalte oder sonstige Nutzer –, gilt für die Verpackung als Gyártó (Hersteller) und muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit im MOHU-Partnerportal und anschließend bei der nationalen Abfallwirtschaftsbehörde registrieren, vierteljährlich Mengen je KF-Code melden und die EPR-Gebühr an MOHU zahlen.

Bevollmächtigter
§ 10 Abs. 1 der EPR-Verordnung 80/2023: Im Ausland niedergelassene Gyártó KÖNNEN ihre Pflichten über einen schriftlich bevollmächtigten, in Ungarn niedergelassenen Vertreter mit ungarischer Steuernummer (meghatalmazott képviselő) erfüllen. § 10 Abs. 2: Wer aus dem Ausland als elektronische Handelsdienstleistung (Fernabsatz) Produkte in Ungarn in Verkehr bringt, MUSS seine Pflichten über einen meghatalmazott képviselő erfüllen; der Vertreter haftet für die Pflichterfüllung des Gyártó. Zusätzlich gilt seit 12.08.2026 die Bevollmächtigtenpflicht des Art. 45 PPWR für Fernverkäufer ohne Niederlassung.
Grenzüberschreitend
Die Übereignung aus dem Ausland als E-Commerce-Dienstleistung an ungarische Haushalte oder sonstige inländische Nutzer zählt ausdrücklich als Inverkehrbringen (§ 16 EPR-Verordnung; MOHU-Merkblatt Pkt. 27.1) – ausländische Onlinehändler sind damit selbst EPR-pflichtig und müssen zwingend über einen meghatalmazott képviselő agieren. Für die MOHU-Registrierung ausländischer Firmen genügen laut Praxisleitfäden Handelsregisterauszug und Bankdokument (Nachweis von Name/Adresse). Eine Bagatellgrenze für ausländische Fernverkäufer ist nicht ersichtlich; Erleichterungen für ,kisgyártó' (Kleinhersteller: keine Behördenregistrierung, jährliche statt vierteljährlicher Meldung) existieren, die genauen Schwellenwerte konnten aber nicht amtlich verifiziert werden. Marktplätze (z. B. Allegro) weisen Verkäufer aktiv auf die ungarischen EPR-Pflichten hin.
Kosten
EPR-Gebühr je kg nach Ministerverordnung, eingezogen von MOHU (vierteljährliche Rechnung; Beträge unter 1.000 HUF werden kumuliert). Zum 01.10.2025 wurden mehrere Sätze erhöht (z. B. Glasverpackung 77→107 Ft/kg, Verbundverpackung 168→191 Ft/kg, Holzverpackung 19→22 Ft/kg; Kunststoff-, Metall- und Papierverpackung unverändert); die erhöhten Sätze gelten laut Verkündung auch 2026. Seit 01.01.2025 entfällt die Umweltproduktabgabe für Verpackungen (außer Kunststofftragetaschen).
Fristen
Registrierung (erst MOHU, dann Behörde) VOR dem ersten Inverkehrbringen; ohne Registrierung wird die EPR-Gebühr rückwirkend fällig, bei fortdauerndem Verstoß droht neben dem Abfallwirtschaftsbußgeld die Untersagung des Inverkehrbringens (Sanktionsrahmen: Regierungsverordnung 156/2025 (VI. 23.)). Datenmeldung vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats (kisgyártó und landwirtschaftliche Urerzeuger: jährlich bis 20.01.); Zahlung binnen 15 Tagen nach MOHU-Rechnung; Datenänderungen sind binnen 2 Arbeitstagen zu melden.

Typische Schritte

  1. Prüfen, welche körforgásos-Produkte betroffen sind: neben Produktverpackungen zählen auch Versandverpackungen; Einordnung nach den 8-stelligen KF-Codes der Anlage 1 zur Verordnung 80/2023.
  2. Als Partner im MOHU-Partnerportal (oss.mohu.hu) registrieren und die EPR-Gyártó-Registrierung durchführen (ausländische Firmen: Handelsregisterauszug und Bankdokument bereithalten).
  3. Ohne Niederlassung in Ungarn: meghatalmazott képviselő mit ungarischer Steuernummer schriftlich bevollmächtigen (für Fernverkäufer Pflicht, § 10 Abs. 2); dessen Daten bei der Registrierung angeben.
  4. Anschließend die Registrierung bei der országos hulladékgazdálkodási hatóság über OKIRkapu beantragen (KÜJ-Nummer; Eintragung binnen 15 Tagen, es wird eine Registrierungsnummer erteilt).
  5. Mengenaufzeichnungen je KF-Code führen (mindestens 5 Jahre aufbewahren) und vierteljährlich bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats an die Behörde melden.
  6. EPR-Gebühren-Rechnung von MOHU binnen 15 Tagen zahlen (quartalsweise Abrechnung auf Basis der Behördendaten); Korrekturen der Quartalsdaten sind vom 01.01. bis 30.04. des Folgejahres möglich.
  7. Bei Getränken in Einwegverpackungen 0,1–3 l: Pflichten aus dem Pflichtpfandsystem (Verordnung 450/2023, MOHU/REpont, Beitritts- und Servicegebühr) separat prüfen.

Anbieter für diese Pflicht

Quellen: MOHU – Information Notice zum EPR-System (Stand 02.09.2025; Registrierungsablauf, E-Commerce als Inverkehrbringen, Fristen, Sanktionen) (abgerufen 2026-09-01) · 80/2023. (III. 14.) Korm. rendelet – EPR-Verordnung (§ 10 meghatalmazott képviselő, § 16 Inverkehrbringen, § 23 Registrierung, § 27 Quartalsmeldung) (abgerufen 2026-09-01) · Pest Vármegyei Kormányhivatal – Országos Környezetvédelmi, Természetvédelmi és Hulladékgazdálkodási Főosztály (nationale Abfallbehörde) (abgerufen 2026-09-01) · NAV – Informationsheft 48: Környezetvédelmi termékdíj 2025 (Wegfall der Produktabgabe für Verpackungen ab 01.01.2025) (abgerufen 2026-09-01) · PwC Ungarn – EPR-Gebührenerhöhung zum 01.10.2025 (Ministerverordnung im Magyar Közlöny vom 22.09.2025) (abgerufen 2026-09-01) · NAK – Verkündung der EPR-Gebühren für 2026 (abgerufen 2026-09-01) · EPR Hungary – Registrierung und Reporting Schritt für Schritt (OKIR-Vollmacht, KÜJ, Quartalsfristen, Unterlagen für ausländische Firmen) (abgerufen 2026-09-01) · Allegro Seller-Hilfe – Verpackungs-/EPR-Pflichten in Ungarn für Marktplatzverkäufer (abgerufen 2026-09-01)

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